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Staatskanzlei Luzern

Verordnung vermindert Phosphorbelastung der Seen

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat an seiner letzten Sitzung die
Verordnung über die Verminderung der Phosphorbelastung der Luzerner
Mittellandseen durch die Landwirtschaft verabschiedet. Mit der neuen
Verordnung werden die nach dem Bundesgesetz über den Gewässerschutz
an den Luzerner Mittellandseen bereits eingeleiteten Massnahmen
unterstützt und insbesondere werden Entwicklungen verhindert, welche
diese Massnahmen zu unterlaufen drohen.
Aufstockungseinschränkung auch für Rinderbestände
Auf Landwirtschaftsbetrieben, die in den Geltungsbereich der
Verordnung fallen, dürfen neu die Tierbestände nur so weit
aufgestockt werden, als die Hofdünger auf der landwirtschaftlichen
Nutzfläche verwertet werden können und gleichzeitig der
Phosphoreintrag in die Böden je nach Versorgungsklasse gewisse
Grenzen nicht überschreitet.
Die neue Verordnung schränkt damit die Aufstockungsmöglichkeiten
sowohl für die Schweine- und Geflügel- wie auch für die
Rinderbestände ein. Diese generelle Einschränkung hatte in der
Vernehmlassung Kritik in bäuerlichen Kreisen hervorgerufen. Der
Regierungsrat ist aber auf das Begehren nicht eingetreten, die
Rinderbestände von der Aufstockungseinschränkung auszunehmen.
Wieder naturnahen Zustand erreichen
Insgesamt bezwecken die getroffenen Massnahmen, dass die
Mittellandseen wieder einen naturnahen Zustand erreichen, bei dem die
Nährstoffkonzentration so tief ist, dass nur ein mittleres
Algenwachstum auftritt, keine Probleme bei der
Trinkwasseraufbereitung entstehen, die Felchenpopulationen sich
selbst erhalten und die Seen sich ohne künstliche Sauerstoffzufuhr
selbst regulieren können. Voraussetzung dafür ist, dass sich die
angereicherten Phosphorvorräte in den Böden abbauen können und damit
geringere Einträge in die Seen durch Abschwemmung, Erosion oder
Drainagen verursachen.
Die gesamte Beitragssumme für die Phosphorprojekte an den drei
Mittellandseen beträgt für die Dauer von zehn Jahren 34,8 Millionen
Franken. Die Finanzierung der Beiträge erfolgt gestützt auf das
Bundesgesetz über den Gewässerschutz zu maximal 80 Prozent durch
Bundesmittel. Die Bundesbeiträge sind zugesichert. Die Mittel des
Kantons werden jeweils in den kantonalen Voranschlag eingestellt.

Kontakt:

Wirtschaftsdirektor
Dr. Anton Schwingruber
Tel. +41/41/228'61'47

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