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Staatskanzlei Luzern

Zuchthaus für die Raser von Gelfingen

Luzern (ots)

Das Luzerner Kriminalgericht hat die beiden Raser,
die in Gelfingen (LU) im September 1999 den Tod zweier Jugendlicher
verursacht haben, zu je sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Sie
werden für fünf Jahre des Landes verwiesen, bedingt vollziehbar bei
einer Probezeit von vier Jahren. Die verurteilten haben
Verfahrenskosten sowie Parteientschädigungen in der Höhe von rund
26'000.- bzw. 21'000.- Franken zu bezahlen.
Das Kriminalgericht ist den Anträgen der Staatsanwaltschaft
weitestgehend gefolgt.
Der Haupttäter wurde
- der mehrfach (eventual-) vorsätzlichen Tötung,
   - des Nichtbeherrschens des Fahrzeuges,
   - der mehrfachen Überschreitung der gesetzlichen und
     signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts und ausserorts
     sowie der Nichtanpassung der Geschwindigkeit an die
     Strassen- und Verkehrsverhältnisse,
   - des mehrfachen ungenügenden Abstandhaltens beim
     Hintereinanderfahren sowie
   - des mehrfachen vorschriftswidrigen Überholens schuldig
     gesprochen.
Der Mittäter wurde
- der mehrfach (eventual-) vorsätzlichen Tötung,
   - der mehrfachen Überschreitung der gesetzlichen und
     signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts und ausserorts
     sowie der Nichtanpassung der Geschwindigkeit an die Strassen-
     und Verkehrsverhältnisse,
   - des ungenügenden Abstandhaltens beim Hintereinanderfahren,
   - des vorschriftswidrigen Überholens sowie
   - des pflichtwidrigen Verhaltens bei Verkehrsunfall schuldig
     gesprochen.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Tel. +41/41/228'60'00

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