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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Wolf soll künftig weniger streng geschützt sein

Bern (ots)

Heute ist der Wolf eine streng geschützte Tierart
gemäss dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen 
wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume 
(Berner Konvention). Der Bundesrat beantragt nun dem Ständigen 
Ausschuss der Konvention, die konfliktträchtige Tierart 
zurückzustufen in die Kategorie der geschützten Tierarten. Der Wolf 
würde den gleichen Schutz geniessen wie der Luchs. Die zuständigen 
Behörden hätten damit mehr Möglichkeiten, in Schadensituationen in 
einen Bestand einzugreifen.
Der Bundesrat will bessere Voraussetzungen schaffen für die 
Koexistenz von Wolf und Nutztieren im Berggebiet. An der nächsten 
Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention (29. Nov. 
bis 3. Dez. 04 in Strassburg) stellt die Schweiz deshalb den Antrag, 
den Wolf von der Kategorie "streng geschützt" in die Kategorie 
"geschützt" zurückzustufen. Dies hat der Bundesrat an seiner 
heutigen Sitzung beschlossen. Wird der Antrag angenommen, hat der 
Wolf in der Schweiz den gleichen Status wie der Luchs. Der Bundesrat 
hofft, dass dadurch in den Berggebieten die Akzeptanz des Wolfes 
steigt, Nutztierhalter die von Bund und Kantonen angebotenen 
Herdenschutzmassnahmen vermehrt in Anspruch nehmen und das Risiko 
von illegalen Abschüssen sinkt.
Die Rückstufung des Wolfes entspricht einem parlamentarischen 
Auftrag: Der Nationalrat hatte 2003 bei der Beratung der Motion 
Maissen den Schutz des Wolfes zwar knapp beibehalten, gleichzeitig 
aber in einem Postulat der UREK-N den Bund aufgefordert, den 
Spielraum der Berner Konvention im Umgang mit dem Wolf zugunsten der 
betroffenen Bevölkerung auszunutzen.
Rückstufung bringt einheitliche Verhältnisse in Europa Als die 
Berner Konvention im Laufe der 1970er Jahre erarbeitet wurde, war 
der Wolf in vielen Ländern Europas bereits ausgestorben oder stand 
kurz davor. Deshalb wurde ihm grundsätzlich der Status einer streng 
geschützten Tierart verliehen. Weil aber 12 von 27 Ländern, in denen 
Wölfe vorkommen, bei der Unterzeichung der Konvention einen 
Vorbehalt angebracht hatten, ist der Wolf dort nur "geschützt", 
statt "streng geschützt". Eine generelle Rückstufung ermöglicht nun 
einen einheitlichen europäischen Schutzstatuts und gibt den 12 
Ländern die Möglichkeit, ihre Vorbehalte zum Wolf zurückzuziehen.
Zudem haben sich bis heute die Bestände vielerorts erholt, und die 
Wölfe besiedeln neue Gebiete (z.B. Deutschland, Frankreich, 
Schweiz). Im Rahmen des im Jahr 2000 vom Europarat publizierten 
Aktionsplans für die Erhaltung der Wölfe in Europa wurden in 29 
Ländern Wolfsvorkommen untersucht. Es zeigte sich: In 18 Ländern 
sind die Bestände stabil oder nehmen zu (inkl. Schweiz); in 7 
Ländern sind sie stabil; in 2 Ländern sind sie stabil oder nehmen 
ab, und von 2 Ländern liegen keine Angaben vor. Der Aktionsplan 
erwähnt ausdrücklich, dass als Mittel für ein nachhaltiges 
Management des Wolfs auch gezielte Abschüsse eingesetzt werden 
können.
Bern, 24. September 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Willy Geiger, Vizedirektor BUWAL, Tel. 079 687 11 67
Reinhard Schnidrig, BUWAL, Sektion Jagd und Wildtiere, Tel. 031 323 
03 07
Internet:
Link auf das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen 
wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume 
(Berner Konvention) http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_455/index.html
Aktionsplan für die Erhaltung der Wölfe in Europa (in englisch) 
http://www.coe.int/t/e/Cultural%5FCo%2Doperation/Environment/Nature%
5Fand%5Fbiological%5Fdiversity/Publications/SN113-E.pdf
Konzept Wolf des BUWAL: http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040723/01106/index.html

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