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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL - Frist für Lärmsanierung der Strassen verlängert

Bern (ots)

Der Bundesrat hat eine Revision der
Lärmschutz-Verordnung verabschiedet. Darin werden die 
Sanierungsfristen übermässig lärmiger Strassen vor allem aufgrund 
finanzieller Engpässe bei Bund und Kantonen verlängert. Neu sind 
Nationalstrassen bis 2015 und Haupt- und übrige Strassen bis 2018 zu 
sanieren. Damit trotz der längeren Fristen in den nächsten Jahren 
die Sanierung stetig vorangetrieben wird, erfolgt neu eine 
periodische Information der Öffentlichkeit über den Stand der 
Arbeiten.
Probleme beim Vollzug der Lärmsanierungen sowie knappe Finanzen sind 
die Gründe, die dazu führen, dass die Sanierungsfristen für Strassen 
verlängert werden müssen. Besonders in dicht besiedeltem Raum 
gestaltet sich die Lärmsanierung äusserst aufwändig, da viele 
einzelne Massnahmen notwendig sind. Als Folge des 
Entlastungsprogramms 03 mussten ausserdem ab anfangs Jahr die 
Beitragssätze des Bundes an die Kantone für Umweltschutzmassnahmen 
bei Strassen (ausser bei National- und Hauptstrassen) um die Hälfte 
gekürzt werden.
Ende März 2002 ist die in der Lärmschutz-Verordnung festgelegte 15- 
jährige Sanierungsfrist ausgelaufen. Ihre Verlängerung drängte sich 
auf, da bis zu diesem Zeitpunkt erst gut 30 Prozent aller übermässig 
lärmigen Strassen saniert worden sind. Entlang rund 1600 Kilometern 
Strasse sind noch Lärmbekämpfungsmassnahmen nötig. Neu müssen die 
Lärmsanierungen bei Nationalstrassen bis 2015 und beim restlichen 
Strassennetz bis 2018 abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten für die 
Sanierung der verbleibenden Strassen werden auf 2,2 Milliarden 
Franken geschätzt.
Sanieren die Kantone ihre Strassen nicht innert der vorgegebenen 
Frist, haben sie mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen: Mit 
Ablauf der Fristverlängerung werden die Bundesbeiträge für die 
Lärmsanierungen bei den Haupt- und übrigen Strassen eingestellt.
Neu periodische Berichterstattung Neu soll eine periodische 
Berichterstattung den Stand der Sanierungsarbeiten festhalten. Dazu 
erhebt das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) bei den 
Vollzugsstellen die in den letzten zwei Jahren durchgeführten 
Arbeiten und den noch verbleibenden Sanierungsbedarf. So kann die 
Bevölkerung über den aktuellen Stand der Lärmsanierung informiert 
werden.
Gesundheitliche Auswirkungen des Lärms Lärm birgt gesundheitliche 
Risiken: Er führt am Tag vor allem zu Störungen des Wohlbefindens, 
der Konzentration sowie der Kommunikation und in der Nacht zu 
Schlafstörungen. Am meisten Lärm, über 60 Prozent, produziert der 
Strassenverkehr. In der Schweiz schätzt man, dass rund 80 Menschen 
pro Jahr an Herzinfarkt aufgrund des Strassenverkehrslärms sterben.
Bern, 1. September 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Bruno Oberle, Vizedirektor BUWAL, Natel 079 687 11 65
Hans Bögli, BUWAL Sektionschef Luftfahrt, Militär, Auswirkungen, 
Tel. 031 322 93 70
Internet:
Die Änderung der Lärmschutz-Verordnung und Ergebnisse der Anhörung 
sind publiziert unter: http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040901/01113/index.html

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