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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Erhöhte Flexibilität und mehr Verantwortung für die Kantone beim Management des Wolfs

Bern (ots)

Die Rückkehr des Wolfs, der in der Schweiz und in
Europa unter Schutz steht, ruft vor allem bei Kleinviehzüchtern 
Spannungen hervor. Das vom BUWAL am 21. Juli 2004 in Kraft gesetzte 
Konzept Wolf soll Lösungen bringen und die Koexistenz von Mensch und 
Wolf besser gestalten. Dabei soll mehr Verantwortung an die Kantone 
abgegeben werden. Ein gewisses Mass an Flexibilität wird gewährt, um 
auf lokale Bedingungen eingehen zu können. Der Schwerpunkt wird auf 
die Schadensverhütung bei Kleinviehherden und die Unterstützung der 
Viehzüchter gesetzt, um Verluste so weit wie möglich zu verhindern. 
Das aktualisierte Konzept Luchs trat ebenfalls am 21. Juli 2004 in 
Kraft.
In der Schweiz ist die Anwesenheit des Wolfs seit 1995 bestätigt. 
Die natürliche Rückkehr des in der Schweiz und in Europa geschützten 
Raubtiers bereitet jedoch Schwierigkeiten, insbesondere für die 
Schafzüchter, die mit dem neuen Risiko von Wolfsangriffen 
konfrontiert werden. Nach einem ersten Konzeptentwurf 2001, wurde in 
Absprache mit den Kantonen eine Versuchsperiode beschlossen, um noch 
weitere Erfahrungen zu sammeln, da in der Frage um den Wolf sehr 
unterschiedliche Meinungen herrschten. Diese neuen Kenntnisse sowie 
Vor-schläge aus dem Vernehmlassungsverfahren im Frühjahr 2004 wurden 
im Konzept berücksichtigt, das nun in Kraft getreten ist. Die 
wichtigsten Punkte sind:
Schutzmassnahmen für das Kleinvieh: Bund und Kantone schaffen 
Rahmenbedingungen, damit Massnahmen zur Schadenverhütung getroffen 
und Schäden auf ein Minimum reduziert werden können. Zur 
Unterstützung der Viehhalter wurde beim Service romand de 
vulgarisation agricole in Lausanne eine vom BUWAL finanzierte 
nationale Koordinationsstelle für Herdenschutz geschaffen. Sie 
gewährleistet eine kohärente Zusammenarbeit der vier 
Kompetenzzentren, die von den Kantonen in den Risikozonen 
eingerichtet wurden (siehe Kasten). Die Erfahrungen in der Region 
der Surselva (GR), wo sich seit zwei Jahren ein Wolf aufhält, 
zeigen, dass durch die Behirtung der Herden der Verlust von 
Nutztieren wirksam reduziert werden kann. Die Anwesenheit eines 
Hirten mit Schutzhunden verbessert auch die Bewirtschaftung der 
Alpweiden und der Herden (weniger Verluste durch Krankheiten, 
Abstürze oder Angriffe anderer Raubtiere oder streunender Hunde, 
usw.).
Entschädigungen im Schadensfall: Gestützt auf das Bundesgesetz über 
die Jagd werden Wolfschäden vom Bund (80%) und vom Kanton (20%), in 
dem der Schadenfall stattfindet, entschädigt.
Abschussbewilligungen: Der Kanton kann eine Abschussbewilligung 
erteilen, wenn innerhalb von vier Monaten 35 Nutztiere oder 
innerhalb eines Monats 25 Nutztiere getötet wurden. Diese Zahl kann 
auf 15 Nutztiere innerhalb eines Jahres reduziert werden, wenn die 
Wolfsangriffe trotz der getroffenen Schadensverhütungsmassnahmen im 
folgenden Jahr weiter gehen. Die Abschussbewilligung ist sechzig 
Tage gültig. Wenn ein erneuter Angriff erfolgt, kann die 
Gültigkeitsdauer um dreissig Tage verlängert werden. Der Kanton legt 
einen angemessenen Schadensperimeter fest (beispielsweise eine 
Talschaft). Er kann diese Kriterien auch den Bedingungen vor Ort 
anpassen, falls besondere Umstände dies rechtfertigen; zum Beispiel, 
wenn wegen zu steiler Alpweiden keine Schutzmassnahmen möglich sind.
Luchs: Eingriff möglich bei grossen Auswirkungen auf Wildtiere Vier 
Jahre nach dem Inkrafttreten des Konzepts Luchs wurden Bestimmungen 
angepasst, um bei bedeutenden Auswirkungen auf die Reh- und 
Gämspopulationen gezielte Eingriffe vornehmen zu können. Mehrere 
Kriterien wie ein anhaltender Bestandesrückgang bei den Huftieren, 
eine Zunahme des Luchsbestandes oder der Verjüngungsgrad des Waldes 
müssen bei der Beurteilung der Schäden an der Wildtierpopulation 
berücksichtigt werden. Mit Zustimmung des Eidgenössischen 
Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 
können überzählige Luchse in eine andere Region der Schweiz oder ins 
Ausland umgesiedelt werden. Wenn eine Umsiedlung nicht möglich ist, 
kann das UVEK in der betroffenen Region einen Regulierungsabschuss 
bewilligen.
Reduzierte Finanzmittel Als Folge des Parlamentsbeschlusses während 
der Debatte über das Entlastungsprogramm für den Bundeshaushalt im 
September 2003 verfügt das BUWAL über weniger Mittel für das 
Management der grossen Raubtiere. Es wird deshalb seinen Beitrag auf 
die Schadenverhü- tungsmassnahmen und auf die Beratung und 
Unterstützung der Viehzüchter konzentrieren. Dieses Jahr stehen für 
diese Aufgaben 820’000 Franken zur Verfügung. Die wissenschaftlichen 
Begleitprogramme für beide Tierarten wurden um mehr als 40 Prozent 
gekürzt (600’000 Franken weniger), der Beitrag beläuft sich 
gegenwärtig auf 790’000 Franken.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst
Auskünfte
• Willy Geiger, Vizedirektor BUWAL, Tel. 031 322 24 96
Beilagen
• Konzept Wolf Schweiz 
• Konzept Luchs Schweiz
Internet 
Das Konzept Wolf Schweiz, das Konzept Luchs Schweiz und die 
Resultate der Vernehmlas-sung können abgerufen werden unter: 	
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040723/01106/index.html
Drei Hirten für dringende Interventionen - 75 Herdenschutzhunde
Der Service romand de vulgarisation agricole in Lausanne wurde ab 1. 
Januar 2004 vom BUWAL beauftragt, den Schutz der Viehherden in der 
Schweiz zu koordinieren. Zur Zeit gibt es vier Kompetenzzentren in 
den Risikozonen: Gampel/Jeizinen (Oberwallis), Praz-de-fort 
(Unterwallis), Lostallo (Misox) und Landquart (GR), wo der 
landwirtschaftliche Beratungsdienst des Kantons mit drei 
Spezialisten für Herdenschutzhunde zusammenarbeitet. Diese 
Kompetenzzentren unterstützen und beraten die Viehzüchter bei der 
Einführung von Schutzmassnahmen gegen Raubtierangriffe.
Die nationale Koordinationsstelle für Herdenschutzmassnahmen kann 
auch auf zwei Hirtinnen und einen Hirten zurückgreifen, die für die 
Führung von Herdenschutzhunden ausgebildet wurden und im Falle von 
Raubtierangriffen auf den Alpweiden eingreifen können. Zur Zeit sind 
in der ganzen Schweiz 75 Schutzhunde im Einsatz, um Angriffe von 
Raubtieren (Wolf, Luchs, Fuchs) zu verhindern. Vor kurzem wurden 
zwei Schutzhunde bei einer Ziegenherde im Tessin platziert. „Die 
Integration ist sehr gut vonstatten gegangen, obwohl die Hunde vor- 
her immer mit Schafen zusammengelebt hatten“, hält Daniel Mettler 
von der nationalen Koordinationsstelle fest.
Die Koordinationsstelle ist auch für die Information der Viehzüchter 
verantwortlich. Zudem hat sie Informationstafeln für die 
Spaziergänger erstellt, auf denen erklärt wird, was Herden-
schutzhunde sind und wie sich die Spaziergänger ihnen gegenüber 
verhalten sollen (vor allem, dass die Hunde weder gefüttert noch 
gestreichelt werden dürfen).
Weitere Informationen: Daniel Mettler, nationale Koordinationsstelle 
für Herdenschutz, Service romand de vulgarisation agricole, Tel. 021 
619 44 31, 079 411 61 05

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