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Bundesamt für Landwirtschaft

Verlängerung des Internationalen Getreideabkommens von 1995

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute das Internationale
Getreideabkommen von 1995 um weitere zwei Jahre verlängert. Damit
verpflichtet sich die Schweiz, den Bedürftigen dieser Welt weiterhin
jährlich mindestens 40'000 Tonnen Nahrungsmittel zukommen zu lassen.
Das Bundesamt für Landwirtschaft ist verantwortlich für die
Durchführung dieses Abkommens und präsidiert zurzeit das
internationale Nahrungsmittelhilfekomittee.
Das Internationale Getreideabkommen von 1995 besteht aus den
beiden Uebereinkommen betreffend Getreidehandel und
Nahrungsmittelhilfe. Letzteres wurde bereits 1999 neu ausgehandelt
und bleibt bis 2002 in Kraft.
Das Uebereinkommen betreffend Getreidehandel will den weltweit
freien Getreidehandel unter besonderer Berücksichtigung der
Interessen der Entwicklungsländer fördern. Damit soll eine
weitgehende Stabilität der internationalen Getreidemärkte erreicht
sowie die Sicherheit der Weltversorgung mit Nahrungsmitteln erhöht
werden. Es enthält keine wirtschaftlichen Bestimmungen wie Mindest-
oder Höchstpreise, Liefer- oder Bezugsverpflichtungen oder
Vereinbarungen über die Vorratshaltung. Das Uebereinkommen schafft
vielmehr einen wichtigen Rahmen für den Informationsaustausch und die
Beratung über Besorgnisse der Mitglieder bezüglich Getreidehandel.
Im laufenden Jahr werden die Lieferungen der Schweiz die
Mindestverpflichtungen im Uebereinkommen betreffend
Nahrungsmittelhilfe von jährlich mindestens 40'000 Tonnen
Nahrungsmittel wesentlich übertreffen. Die Schweiz beschafft die
benötigten Mengen (hauptsächlich Getreide) vorwiegend in
Entwicklungsländern mit genügender Selbstversorgung. Die Mitglieder
des internationalen Nahrungsmittelhilfekomitees (USA, EU, Kanada,
Australien, Argentinien, Japan, Norwegen, Schweiz) liefern jährlich
gegen 10 Mio. Tonnen Nahrungsmittelhilfe.

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Internationales,
Friedrich Brand, Tel. 031 322 26 72

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