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Bundesamt für Landwirtschaft

Für einen flexibleren Milchmarkt

Bern (ots)

Die vom Bundesrat eingesetzte Beratende Kommission
Landwirtschaft hat die Zwischenberichte ihrer Arbeitsgruppen geprüft
und Empfehlungen zur Optimierung der agrarpolitischen Instrumente in
den Bereichen Märkte, Direktzahlungen, Strukturverbesserungen und
Soziales verabschiedet. Nach Ansicht der Kommission sollen unter
anderem mehr Flexibilität im Milchmarkt ermöglicht sowie die
Perspektiven für dynamische Betriebe verbessert werden. An ihrer
Sitzung vom 20./21. April hat sich die Beratende Kommission
Landwirtschaft noch einmal für eine konsequente Weiterentwicklung der
Agrarpolitik gestützt auf die Vorgaben der AP 2002 ausgesprochen. Die
Kommission ist der Auffassung, dass vor grundlegenden Änderungen die
heutige Politik zu konsolidieren ist. Für die nächste Etappe 2004 bis
2007 sollen darum blosse Feinabstimmungen der heutigen Instrumente
vorgeschlagen werden. Eine weitere Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft und
Ernährungswirtschaft sei anzustreben, von neuen
Subventionstatbeständen grundsätzlich abzusehen. Vor diesem
Hintergrund hat die Kommission Vorschläge der Arbeitsgruppen für eine
Optimierung der agrarpolitischen Massnahmen durchberaten. Sie
unterstützt die folgenden Massnahmen: Der Bundesrat soll künftig
nicht mehr verpflichtet sein, einen Zielpreis für die Milch
festzulegen. Der Zielpreis verliere nach dem Übergang in die neue
Milchmarktordnung an Bedeutung, begründet die Kommission ihre
Empfehlung für eine Kann-Formulierung im Gesetz.
Bei der Milchkontingentierung soll ebenfalls mit einer
Kann-Formulierung besser auf künftige Entwicklungen reagiert werden
können. Die Kommission unterstützt deshalb den Vorschlag für mehr
Flexibilität. Die Kommission ist grundsätzlich der Meinung, dass die
Strukturverbesserungs-Massnahmen auf dynamische Betriebe ausgerichtet
werden sollen. Im Bereich der Sozialmassnahmen wünscht die
Kommission, dass der Bund Beiträge für Umschulungs- und
Weiterbildungsmassnahmen von Landwirten gewähren kann. Die Beiträge
sollen entrichtet werden, wenn die Umschulung auf einen
ausserlandwirtschaftlichen Beruf erfolgt. Die Idee einer
Betriebsaufgabeentschädigung wird unterstützt, um
Strukturverbesserungen zu erreichen. Die Machbarkeit und
Ausgestaltung der neuen Entschädigung bedürften aber zusätzlicher
Abklärungen. Damit die regionalen Bedürfnisse noch verstärkt
berücksichtigt werden können empfiehlt die Kommission, dass der Bund
bei den Direktzahlungen künftig auch Regionsbeiträge ausrichten kann.
Noch keine Beschlüsse gefasst hat die Kommission zu den Vorschlägen
der Arbeitsgruppe bezüglich Limiten und Grenzwerte für
Direktzahlungen sowie bezüglich einer allfälligen Umlagerung von
Flächenbeiträgen zu Beiträgen pro standardisierter Arbeitskraft. Bis
zu ihrer nächsten Sitzung Mitte Mai hat sie dazu weitere Unterlagen
einverlangt.

Kontakt:

Staatsrat Urs Schwaller, Präsident Beratende Kommission,
Tel. +41 26 305 31 00, ab 16.30 Uhr.

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