Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Regierung verabschiedet Verordnungsabänderungen zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Juni 2026 die Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts verabschiedet.

Der EU-Migrations- und Asylpakt verfolgt das Ziel, das europäische Migrations- und Asylsystem effizienter, krisenresistenter und kohärenter auszugestalten. Für Liechtenstein sind dabei insbesondere die Weiterentwicklung des Dublin-Systems, die Reform des Eurodac-Systems sowie die Einführung eines neuen Überprüfungsverfahrens von besonderer Bedeutung.

Zur Konkretisierung der bereits beschlossenen Gesetzesänderungen werden die Asylverordnung (AsylV), die Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (VISV), die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA) sowie die Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV) angepasst. Zusätzlich wird eine neue Verordnung über Eurodac (EurodacV) erlassen.

Die Anpassungen dienen insbesondere der Weiterentwicklung der Dublin-Zusammenarbeit durch raschere Zuständigkeitsbestimmungen und effizientere Überstellungsverfahren. Bereits nach geltendem Recht erfolgt die Wegweisung, wenn ein anderer Dublin-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Die bestehenden Regelungen zum Vollzug sowie zur Nutzung des Visa-Informationssystems werden entsprechend an die neuen unionsrechtlichen Vorgaben angepasst.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reform des Eurodac-Systems. Künftig sollen zusätzliche biometrische und alphanumerische Daten erfasst werden, um Zuständigkeiten rascher feststellen sowie irreguläre Migration wirksamer erfassen zu können. Ergänzt werden diese Massenahmen durch das neue Überprüfungsverfahren, das der einheitlichen Identifizierung und Registrierung von Personen sowie der Durchführung von Gesundheits-, Sicherheits- und Vulnerabilitätsprüfungen dient.

Mit den Verordnungsanpassungen schafft die Regierung die administrativen und organisatorischen Voraussetzungen für den Vollzug der neuen Regelungen. Die Umsetzung soll zu effizienteren Verfahren, einer verbesserten Zusammenarbeit im Dublin-Raum sowie zu einer weiteren Stärkung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit des europäischen Migrationssystems beitragen.

Weiters hat die Regierung die AsylV dahingehend angepasst, dass eine Klarstellung zu den Zuständigkeiten und Kompetenzen des Ausländer- und Passamts sowie der Flüchtlingshilfe Liechtenstein in Bezug auf die gänzliche oder teilweise Verweigerung der Fürsorgeleistungen und Taschengeld für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige erfolgt.

Die Verordnungsänderungen treten am 12. Juni 2026 in Kraft.

Pressekontakt:

Ministerium Inneres, Wirtschaft und Sport
Ausländer- und Passamt
Markus Biedermann, Leiter
T +423 236 60 06
markus.biedermann@llv.li

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein