Regierung beschliesst Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt"
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 26. Mai 2026, eine Abänderung der Verordnung über spezifisch geschützte Pflanzen- und Tierarten genehmigt und den Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft.
Mit dieser Abänderung übernimmt Liechtenstein die entsprechende Herabstufung, die vom Ständigen Ausschuss des Übereinkommens vom 19. September 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere (Berner Konvention) am 6. Dezember 2024 beschlossen wurde und am 6. März 2025 in Kraft getreten ist.
Die Berner Konvention ist ein völkerrechtliches Übereinkommen des Europarates. Sie verfolgt das Ziel, die wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihre natürlichen Lebensräume zu erhalten sowie die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu fördern. Dem Übereinkommen sind 50 Länder und die Europäische Union beigetreten. Für Liechtenstein ist das Übereinkommen seit dem 1. Juni 1982 in Kraft.
Mit der Herabstufung wird den Entwicklungen sowie der Ausbreitung der europäischen Wolfspopulationen in den letzten rund dreissig Jahren Rechnung getragen.
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