Abänderung der Handelsregisterverordnung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Januar 2026, eine Abänderung der Handelsregisterverordnung (HRV) verabschiedet.
Hintergrund ist eine Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) zur Optimierung des Trustrechts, die am 1. Juli 2026 in Kraft treten wird. Damit sollen insbesondere eine wirksame und durchgehende Überwachung der Verwaltungstätigkeit des Treuhänders bei Treuhänderschaften (Trusts) sichergestellt und mögliche Kontrolldefizite ausgeschlossen werden. Zur Verbesserung der Transparenz in Bezug auf Treuhänderschaften sowie zur Sicherstellung einer einheitlichen Systematik im PGR erfolgt auch eine Anpassung der im Rahmen der Eintragung eines Treuhandverhältnisses in das Handelsregister anzumeldenden Tatsachen (Art. 900 Abs. 2 PGR). Diese revidierten Bestimmungen sind in der HRV nachzuvollziehen.
Weiters werden gemeinnützige Treuhänderschaften neu der Aufsicht durch die Stiftungsaufsichtsbehörde unterstellt (Art. 929 Abs. 1 PGR). Um diese Erweiterung der Aufsichtskompetenz auch im Aussenverhältnis darzustellen, wird der Name der Stiftungsaufsichtsbehörde in Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde geändert. Diese Namensänderung ist in der HRV, der Stiftungsrechtsverordnung (StRV) sowie der Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Verordnung; E-GovV) zu berücksichtigen.
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