Vereinfachte Regeln für Börsennotierungen und mehr Flexibilität für Unternehmen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 20. Januar 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Wertpapierdienstleistungsgesetzes, des Vermögens-verwaltungsgesetzes, des Handelsplatz- und Börsegesetzes, des EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes, des EWR-Marktmissbrauchsverordnung-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet.
Die geplanten Änderungen setzen die Richtlinien (EU) 2024/2811 und (EU) 2024/2810 sowie die unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2024/2809 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 um.
Ziel ist es, die Vorschriften für Börsennotierungen - insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen - zu vereinfachen, ohne die Grundsätze von Transparenz, Anlegerschutz und Marktintegrität zu beeinträchtigen. Regulatorische Anforderungen, Kosten und organisatorischer Aufwand sind wesentliche Faktoren für die Entscheidung eines Unter-nehmens, den Schritt an die Börse zu wagen.
Die Vorlage soll den administrativen Aufwand dort reduzieren, wo er als übermässig hoch gilt, und gleichzeitig die gesellschaftsrechtliche Flexibilität erhöhen. Eine Börsennotierung ermöglicht Unternehmen, ihre Anlegerbasis zu erweitern, die Abhängigkeit von Bankfinanzierungen zu verringern, leichteren Zugang zu zusätzlichem Eigen- und Fremdkapital - etwa durch Zweitplatzierungen - zu erhalten und ihre Marktpräsenz zu steigern.
Die Richtlinien (EU) 2024/2810 und (EU) 2024/2811 sowie die Verordnung (EU) 2024/2809 befinden sich derzeit im EWR-Übernahmeverfahren. Das Inkrafttreten der entsprechenden EWR-Übernahmebeschlüsse ist derzeit noch nicht absehbar.
Die Gesetzesvorlage wird vom Landtag voraussichtlich im März 2026 in erster Lesung behandelt. Die Änderungen sollen am 1. November 2026 in Kraft treten.
Der von der Regierung verabschiedete Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.
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