Regierung beschliesst Verhandlungsmandat für ein Handelsabkommen mit den USA
Vaduz (ots)
In ihrer Sitzung vom Dienstag, 20. Januar 2026, hat die Regierung das Mandat für Verhandlungen zu einem Handelsabkommen mit den USA verabschiedet. Das Mandat basiert auf der rechtlich unverbindlichen Absichtserklärung zwischen Liechtenstein, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) vom 14. November 2025, mit der Liechtenstein und die Schweiz gewisse Zollerleichterungen von den USA erhielten.
Mit der Absichtserklärung vom 14. November 2025 konnte erreicht werden, dass die Zollsätze für Exporte aus Liechtenstein und der Schweiz in die USA für die meisten Güter auf 15 % Prozent gedeckelt werden. Dies gilt auch für allfällige sektorielle Zölle im Bereich Halbleiterprodukte und Flugzeugteile. Für eine Reihe von Produkten wurden seitens der USA zudem weitere Zollerleichterungen gewährt. Für Liechtenstein ist bedeutsam, dass die USA in der Absichtserklärung den Zollvertrag anerkennen. Die drei Staaten einigten sich auch darauf, zeitnah Verhandlungen über ein rechtlich verbindliches Handelsabkommen aufzunehmen, das die in der Absichtserklärung genannten Themenbereiche umfasst.
Für diese anstehenden Verhandlungen hat die Regierung nun ein Verhandlungsmandat verabschiedet. Generelles Ziel der Verhandlungen ist es, die Handelsbeziehungen Liechtensteins mit den USA weiter zu stabilisieren und auf eine möglichst verlässliche Grundlage zu stellen. Die USA stellen ausserhalb Europas den wichtigsten Zielmarkt für liechtensteinische Unternehmen dar. Liechtenstein hat daher ein besonderes Interesse an geregelten und vorhersehbaren Handelsbeziehungen mit den USA.
Für die Verhandlungen wurde eine ämterübergreifende Delegation unter der Leitung des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten bestellt. Die Verhandlungsthemen umfassen die Bereiche Warenverkehr und Zolltarife, nichttarifäre Handelshemmnisse, Dienstleistungen, digitaler Handel, wirtschaftliche Sicherheit und Investitionen. Da einige dieser Themen in den Anwendungsbereich des Zollanschlussvertrags zwischen Liechtenstein und der Schweiz fallen, finden die Verhandlungen in einem trilateralen Format statt. Die Beachtung der verfassungsrechtlichen und der bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes bildet einer der zentralen Eckwerte für die Verhandlungen mit den USA.
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