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Fürstentum Liechtenstein

Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. Dezember 2025, einen Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Allgemeinen Teils des Sozi-alversicherungsrechts - Schaffung eines Rahmengesetzes und Anpassung der betroffenen einzelnen Sozialversicherungsgesetze verabschiedet.

Mit dem vorliegenden Gesetzespaket kommt die Regierung einem seit langem bestehenden Anliegen nach, das Sozialversicherungsrecht wie in der Schweiz auf eine einheitliche Basis zu stellen und die verschiedenen Verfahren zu koordinieren. In der Schweiz hat sich das am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (chATSG) als zentrale Grundlage für die Rechtsanwendung bewährt.

Das in enger Anlehnung an das Schweizer ATSG vorgeschlagene neue Rahmengesetz enthält für alle dem ATSG unterstehenden Gesetze nicht nur eine Vereinheitlichung der Begriffe und Grundsätze des Sozialversicherungsrechts, sondern sieht auch ein einheitliches Sozialversicherungsrechtsverfahren samt einem einheitlichen Rechtsmittelzug vor. Das Rahmengesetz stimmt darüber hinaus einzelne Sozialversicherungsleistungen aufeinander ab und ordnet den Rückgriff der Sozialversicherungen auf Dritte.

Das Rahmengesetz soll - gleich wie in der Schweiz - auf alle Sozialversicherungszweige (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Blindenbeihilfe, Ergänzungsleistungen, Familienzulagen, Mutterschaftszulage, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Unfallversicherungen) mit Ausnahme des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge Anwendung finden.

Einheitliche Rahmenbedingungen erleichtern die Verwaltungsarbeit und stärken die Rechtssicherheit für Versicherte und Behörden. Das Rahmengesetz bietet einen gemeinsamen Referenzrahmen für alle Sozialversicherungszweige, verbessert die Koordination der Leistungen und soll damit gewährleisten, dass Entscheidungen konsistent und vergleichbar sind.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30. April 2026. Interessierte Kreise sind eingeladen, Stellungnahmen einzureichen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Michael Winkler, Generalsekretär
T +423 236 6094
Michael.Winkler@regierung.li

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