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Fürstentum Liechtenstein

Aufhebung des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe

Vaduz (ots)

Aufgrund der in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge kann das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab Freitag, 19. August 2022, aufgehoben werden. Ein bedingtes Feuerverbot bleibt hingegen bis auf weiteres bestehen.

Die in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge führten zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr, welche auf Stufe 3 "erheblich" herabgesetzt wird. Damit erfolgt auch die Aufhebung des am 12. August 2022 erlassenen Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe. Es bleibt jedoch weiterhin ein bedingtes Feuerverbot bestehen. Das heisst, dass nur Feuer auf fest eingerichteten Feuerstellen jeweils mit der angebrachten Vorsicht toleriert sind. Der Wetterverlauf in den nächsten Tagen und Wochen entscheidet über eine weitere Herabstufung der Waldbrandgefahr und eine Lockerung der bestehenden Verbote.

Verhaltensmassnahmen

- Grillieren im Freien nur auf offiziellen festeingerichteten Feuerstellen mit der angebrachten Vorsicht toleriert oder das Feuern im Freien ganz unterlassen.

- Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.

- Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.

- Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen (Wasser).

- Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.

Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein

- www.waldbrandgefahr.ch, siehe auch Register Massnahmen

- www.naturgefahren.ch

- Meteoschweiz-App

Pressekontakt:

Amt für Bevölkerungsschutz
Günther Hoch
T +423 236 69 15

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