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Fürstentum Liechtenstein

COVID-19: Online-Anmeldung für Kinderimpfungen startet nach Weihnachten

Vaduz (ots)

Vor kurzem hat die schweizerische Arzneimittelbehörde Swissmedic den Impfstoff von Pfizer/BioNTech für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren freigegeben, auch eine Impfempfehlung durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) liegt vor. Auf dieser Grundlage empfiehlt die Regierung eine Covid-19-Impfung für 5- bis 11-Jährige, die bisher noch keine Covid-19-Infektion durchgemacht haben.

Kinder zwischen 5 und 11 Jahren können ab Montag, 27. Dezember um 09:00 Uhr auf impfung.li für eine Covid-19-Impfung registriert werden. Konkrete Termine werden erst vergeben, sobald der Impfstoff für Kinder in Liechtenstein eingetroffen ist, was voraussichtlich im Verlauf der kommenden Woche der Fall sein wird.

Die Termine werden per SMS an die registrierten Personen gesendet. Die Impfungen von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren werden im Liechtensteinischen Landesspital jeweils samstags durchgeführt, der Start ist am 8. Januar 2022 vorgesehen. Die Kinder müssen bei der Impfung jeweils durch eine erziehungsberechtige Person begleitet werden.

Falls es Fragen zum Anmeldeprozess für Kinderimpfungen gibt, steht die Hotline unter der Nummer +423 230 43 33 ab Montag jeweils werktags zwischen 8 und 12 sowie zwischen 13 und 16 Uhr zur Verfügung. Bei medizinischen Fragen zur Kinderimpfung wenden sich Eltern am besten an den jeweiligen Kinderarzt.

Anmeldung für Boosterimpfungen online

Personen, die ihre Zweitimpfung vor mindestens drei Monaten erhalten haben, können sich auf impfung.li für eine Boosterimpfung ab dem 3. Januar im Impfzentrum Mühleholz anmelden. Der Termin der Boosterimpfung sollte vier Monate nach der Zweitimpfung liegen. Es werden keine brieflichen Einladungen mehr an Personen verschickt, die für eine Boosterimpfung in Frage kommen.

Boosterimpfungen für dieses Jahr abgeschlossen

Am Mittwoch wurden im Impfzentrum Mühleholz die letzten Boosterimpfungen in diesem Jahr verabreicht. Insgesamt haben in Liechtenstein bislang knapp 12'000 Personen ihre Boosterimpfung erhalten, was ca. der Hälfte der vollständig Geimpften und knapp einem Drittel der Gesamtbevölkerung entspricht.

eID.li für Impfzertifikate nutzen

Um ein Impfzertifikat möglichst rasch zu erhalten, wird Personen mit einem Smartphone nach wie vor empfohlen, eine eID.li einzurichten. Aufgrund der grossen Zahl an täglichen Impfungen ist es möglich, dass nach dem Impftermin eine Woche vergeht, bis das Zertifikat in physischer Form eintrifft. Es wird in den nächsten Tagen auch aufgrund der Feiertage zu Verzögerungen bei der Zustellung physischen Impf- und Genesungszertifikate kommen. Die Zertifikate auf der eID.li sind davon nicht betroffen. Anrufe von Personen, die ihr Impfzertifikat in Papierform nicht innert Tagen erhalten haben, führen aktuell zu einer übermässigen Belastung der Hotline. Es wird darum gebeten, eine Woche zu warten, bevor die Hotline wegen nicht vorliegendem physischem Zertifikat kontaktiert wird.

Covid-19-Verordnung angepasst

Am Dienstag hat die Regierung die Covid-19-Verordnung in einigen Punkten abgeändert, wobei keine strengeren Massnahmen festgelegt wurden. Neu vorgesehen ist nach Schweizer Vorbild, dass die medizinischen Gründe dafür, dass sich eine Person nicht impfen lassen kann, genau definiert werden. Diesen Personen ist der Zugang zu zertifikatspflichtigen Betrieben und Veranstaltungen - auch im Rahmen von 2G - erlaubt, sofern sie neben einer ärztlichen Bestätigung ein Testzertifikat vorweisen können.

Ausserdem gibt es eine Änderung bei der Kostenübernahme für PCR-Tests: Bisher wurden solche Tests den Personen bezahlt, die zwar bereits eine Impfdosis erhalten hatten, aber noch nicht als vollständig geimpft galten. Diese Kostenübernahme stand im Zusammenhang mit der 3G-Regel und entfällt nun.

Gleichzeitig mit der Abänderung der Covid-19-Verordnung wurde eine Anpassung der Krankenversicherungsverordnung (KVV) betreffend die Übernahme der Kosten von Arzneimitteln vorgenommen, die zur Behandlung von Covid-19 eingesetzt werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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