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Fürstentum Liechtenstein

Regierung genehmigt Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband und dem Apothekerverein des Fürstentums Liechtenstein

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Oktober 2020 den Antrag des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes zur Kenntnis genommen und die Qualitätssicherungsvereinbarung mit dem Apothekerverein des Fürstentums Liechtenstein genehmigt.

Die Leistungen der Apotheker im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln wurden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bis vor Kurzem gestützt auf die Schweizer LOA-Vereinbarungen (Leistungsorientierte Abgeltung, Apothekentarif) vergütet. Auch die Qualitätssicherung war in diesem Vertrag geregelt. Im April dieses Jahres hat die Regierung einen neuen, eigenständigen Tarifvertrag zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband und dem Apothekerverein des Fürstentums Liechtenstein genehmigt. Die Tarifpartner waren aufgefordert, die noch fehlende Qualitätssicherungsvereinbarung nachzureichen.

Wie schon bei der Tarifstruktur und beim Taxpunktwert ergeben sich auch bei den qualitätssichernden Massnahmen keine wesentlichen Änderungen. Die getroffenen Vereinbarungen orientieren sich weiterhin sehr eng an der erwähnten Schweizer Vorlage.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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