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Fürstentum Liechtenstein

Regierung mahnt zu Vorsicht bei Reisen

Vaduz (ots)

In der nächsten Woche beginnen in Liechtenstein die Herbstferien. Traditionell werden die beiden Schulferienwochen von vielen für Reisen genutzt. Für Reiserückkehrende aus Risikogebieten gilt eine Quarantänepflicht. Generell ruft die Regierung zu zurückhaltender Reisetätigkeit und grösster Vorsicht auf. Insbesondere auf Reisen in die Regionen und Länder der Risikoliste sollte verzichtet werden.

Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 119 laborbestätigte Fälle (Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurde ein zusätzlicher Fall gemeldet. Derzeit ist noch unklar, wo sie diese Person infiziert hat. Bisher trat ein Todesfall im Zusammenhang mit einer laborbestätigten COVID-19-Erkrankung auf. 114 erkrankte Personen sind in der Zwischenzeit wieder genesen. Für weitere Informationen wird auf die Homepage www.regierung.li/coronavirus sowie auf www.hebensorg.li verwiesen.

Personen, die in die Schweiz oder nach Liechtenstein einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben. Sie müssen sich während zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufhalten (Quarantäne) und innerhalb von zwei Tagen nach der Rückkehr dem Amt für Gesundheit die Einreise melden. Die aktuelle Liste der Länder und Gebiete, für welche eine Quarantäne-Pflicht besteht, findet sich im Anhang der Schweizer Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Bereich des internationalen Personenverkehrs, welche auch in Liechtenstein anwendbar ist: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20201948/index.html

Diese Liste kann sich jederzeit ändern und es wird empfohlen, auch während eines Auslandaufenthalts Veränderungen der Liste zu prüfen. Ebenso ist es empfehlenswert zu prüfen, ob es Restriktionen im besuchten Land gibt, welche Einreisende aus der Schweiz oder aus Liechtenstein betreffen.

Bei einem grossen Teil der Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind und sich mit dem Coronavirus infiziert haben, erfolgte die Ansteckung auf Auslandreisen oder indirekt durch Personen, welche sich auf Reisen infiziert haben. Besonders nach den Sommerferien konnten einige derartige Ansteckungen beobachtet werden. Das Infektionsgeschehen in Liechtenstein ist nach wie vor relativ mild. Es ist wichtig, dass diese erfreuliche Situation nicht durch leichtfertiges Verhalten während der Herbstferien gefährdet wird. Die Regierung ruft daher alle Einwohnerinnen und Einwohner zu grosser Vorsicht und zu Zurückhaltung bei Reisen auf. Wenn Reisen unternommen werden, dann sollten Hygiene- und Abstandsmassnahmen gut eingehalten werden, damit Infektionen in Liechtenstein weiterhin eine Seltenheit bleiben.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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