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Fürstentum Liechtenstein

Unterzeichnung der UNO-Behindertenrechtskonvention

Vaduz (ots)

Botschafter Christian Wenaweser, Liechtensteins Ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen in New York hat am 8. September 2020, im Auftrag der Regierung, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet.

Im Februar dieses Jahres lud Regierungsrat Mauro Pedrazzini zur zweiten nationalen Konferenz betreffend die UNO-Behindertenrechtskonvention ein. Zweck des Treffens war es, das zu den Konsequenzen bzw. notwendigen Gesetzesanpassungen einer möglichen Ratifikation der Konvention eingeholte Rechtsgutachten zu präsentieren. Das Gutachten ist auf der Homepage des Ministeriums für Gesellschaft abrufbar.

Stellungnahmen positiv

Die eingeladenen Institutionen wurden gebeten, eine weitere Stellungnahme zur Frage der Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention einzubringen. Alle eingegangenen Stellungnahmen befürworten die Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention, wobei in einer Stellungnahme keine konkrete Aussage gemacht wurde. Teilweise wurde jedoch um das Anbringen von Vorbehalten oder Erklärungen bzw. eine entsprechende Prüfung ersucht. Die entsprechenden Abklärungen sind noch nicht abgeschlossen.

Unterzeichnung der UNO-Behindertenrechtskonvention

Die Regierung hat am 26. Mai 2020 die Unterzeichnung der UNO-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Aufgrund der weltweiten COVID-19 Situation hat sich die Unterzeichnung zeitlich verzögert. Am 8. September 2020 hat nun Botschafter Christian Wenaweser, Liechtensteins Ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen in New York, im Auftrag der Regierung die UNO-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Zurzeit eruieren die betroffenen Ministerien auf Basis des erwähnten Rechtsgutachtens die notwendigen Gesetzesanpassungen, die im Vorfeld einer Ratifikation nötig sind. Hierzu hat die Regierung bereits konkrete Schritte unternommen, notwendige Gesetzesanpassungen in die Wege zu leiten. Am 30. Juni 2020 wurde der Vernehmlassungsbericht bezüglich Heimaufenthalt und Zwangseinweisung von der Regierung verabschiedet.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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