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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Neues Notariatsgesetz soll den internationalen Rechtsverkehr erleichtern

Vaduz (ots/ikr) -

In Liechtenstein soll der Beruf des Notars eingeführt werden. So sieht es der Bericht und Antrag betreffend die Schaffung des Notariatsgesetzes vor, den die Regierung in ihrer Sitzung vom 9. April 2019 verabschiedet hat. Ziel des neuen Gesetzes ist es, Wettbewerbsgleichheit im internationalen Rechtsverkehr herzustellen.

Bis heute können in Liechtenstein keine notariellen Beurkundungen und Beglaubigungen vorgenommen werden. Dies wirkt sich insbesondere für den Wirtschaftsstandort sowie den Finanzplatz Liechtenstein als Nachteil aus, da für die meisten Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte mit internationalem Anknüpfungspunkt notarielle Formerfordernisse notwendig sind. Nur so ist garantiert, dass die Dokumente im Ausland auch gültig sind. Folglich mussten betroffene Parteien in Liechtenstein bisher für die Abwicklung ihrer Rechtsgeschäfte zu Notaren in den Nachbarländern ausweichen.

"Mit dem neuen Notariatsgesetz wollen wir die Konkurrenzfähigkeit auf dem Dienstleistungssektor in den Bereichen Recht und Finanzen stärken", betont Justizministerin Aurelia Frick. "Durch die Einführung des Berufs des Notars in Liechtenstein schaffen wir die Möglichkeit, notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen direkt im Land vorzunehmen. Damit tragen wir der zunehmenden Internationalisierung des Rechtsverkehrs Rechnung." Zwingend wird der Gang zum Notar dadurch aber nicht. Bürger bzw. Kunden sollen frei entscheiden können, ob sie sich an einen Notar wenden oder die Beurkundungen und Beglaubigungen weiterhin durch das Fürstliche Landgericht oder das Amt für Justiz vornehmen lassen.

Das liechtensteinische Notariatswesen orientiert sich an der Grundidee der europäischen Anwaltsnotare. Das bedeutet, dass die Zulassung zum liechtensteinischen Notar über den Rechtsanwaltsberuf oder über eine abgeschlossene ausländische Notariatsausbildung erfolgt. Zur Qualitätssicherung und um internationalen Standards zu entsprechen, wird für die Zulassung als Notar die Ablegung einer liechtensteinischen Notariatsprüfung verlangt.

Die erste Lesung der Vorlage soll in der Mai-Sitzung des Landtags erfolgen.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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