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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung der Trinkwasserverordnung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. August 2018 die Verordnung über die Abänderung der Trinkwasserverordnung verabschiedet. Im Wesentlichen werden die Vorgaben zur Selbstkontrolle bzw. Qualitätssicherung, welche die Wasserversorgungen umzusetzen haben, abgeändert.

Die neuen Bestimmungen finden sich überwiegend in den Anhängen der Trinkwasserverordnung mit Anpassungen von Umfang und Häufigkeit der durchzuführenden Untersuchungen bezüglich mikrobiologischer und chemischer Parameter. Zudem wird neu der Risikoaspekt als eine Art Stellschraube eingeführt, mit welcher beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen die Reduktion der Parameteranzahl wie auch der Untersuchungshäufigkeit beantragt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Wasserversorgung eine Risikobewertung durchführt und ein Risikomanagement unterhält.

Die liechtensteinische Trinkwasserverordnung dient insbesondere der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie. Diese wurde zuletzt im Jahr 2015 abgeändert. Diese Richtlinien-Anpassung erforderte die nun von der Regierung beschlossene Abänderung der Trinkwasserverordnung. Aus gegebenem Anlass wurde bei der vorliegenden Abänderung auch die Revision des schweizerischen Lebensmittelrechtes, welche am 1. Mai 2017 in Kraft getreten ist, berücksichtigt und das bis anhin angewandte Toleranzwert-/Grenzwertprinzip aufgegeben. Anstelle der bis anhin definierten Höchstwerte für mikrobiologische Parameter werden sog. "Parameterwerte" eingeführt. Bei deren Überschreitung prüft der Wassermeister, ob ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht und richtet die zu treffenden Massnahmen danach aus. Dieser Paradigma-Wechsel zieht diverse redaktionelle Anpassungen in verschiedenen Artikeln nach sich. Eine weitere Anpassung an die geänderte schweizerische Lebensmittelgesetzgebung besteht im Verzicht auf die bisherige "Exklusivstellung" der Regelwerke des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW). Dessen Massstab-Charakter wird zugunsten gleichwertiger Regelwerke im EWR in Analogie zur schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung aufgegeben.

Inhaltlich gehen die Änderungen auf das Konzept des "Water Safety Plans" der WHO zurück, welches auf den Grundsätzen von Risikobewertung und Risikomanagement beruht.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Amtsleiter
T +423 236 73 20

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