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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stellungnahme zur Vereinfachung und Beschleunigung des Zivilverfahrens verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 10. Juli 2018 die Stellungnahme zur (Teil)Reform der Zivilprozessordnung verabschiedet. Die Stellungnahme wird vom Landtag aller Voraussicht nach im September in zweiter und abschliessender Lesung behandelt werden. Die Reform soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Im Rahmen der ersten Lesung, welche am 3. Mai 2018 stattgefunden hat, wurde die Vorlage vom Landtag ausdrücklich begrüsst und wurden nur wenige Fragen aufgeworfen. Diese betrafen hauptsächlich die Bestimmung über die Einschränkung der Anfechtbarkeit von Berufungsentscheidungen des Obergerichts beim Obersten Gerichtshof sowie die Bestimmung über die Zurückweisung verspäteten Vorbringens und Beweisanbots, welche mit der vorliegenden Stellungnahme nochmals eingehend erläutert werden.

"Mit dieser Reform soll ein möglichst schnelles, effizientes und kostengünstiges Zivilverfahren geschaffen werden. Durch einen langen und aufwendigen Prozess steigen die Kosten für den Rechtssuchenden. Mit dieser Vorlage soll den Bedürfnissen der Praxis wie auch der Bürger nachgekommen werden", teilte Justizministerin Aurelia Frick anlässlich der Verabschiedung der Stellungnahme mit.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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