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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. April eine Abänderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung beschlossen.

Die Schweiz und Liechtenstein führten im Jahr 2001 die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein. Die LSVA ist eine Lenkungsabgabe und dient nicht fiskalischen Zwecken. Sie wird auf Transportfahrzeuge von mehr als 3.5 Tonnen Gesamtgewicht erhoben und gilt für alle inländischen und ausländischen Fahrzeuge auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz der beiden Staaten.

Der Schweizerische Bundesrat hat am 9. März 2018 diverse Änderungen der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) beschlossen. Mit den Änderungen werden die zur Einführung eines europäischen Dienstes zur elektronischen Erhebung von Strassenbenutzungsgebühren (EETS, European Electronic Toll Service) erforderlichen Bestimmungen in die Verordnung aufgenommen. Die Abgabeerhebung bei ausländischen Fahrzeugen wird dadurch vereinfacht. Zudem wird den Erfahrungen aus dem bisherigen Vollzug durch verfahrenstechnische Anpassungen Rechnung getragen.

Liechtenstein ist aufgrund des Vertrages mit der Schweiz betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein und der dazu gehörenden Vereinbarung verpflichtet, die Rechtsänderungen in nationales Recht zu übernehmen. Die Änderungen treten auf den 1. Mai 2018 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Christian Hausmann, Leiter Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80

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