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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Tiererhebung 2018 - Aufforderung zur Meldung an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Haltung von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, von Pferden und Eseln, Kaninchen, Nutz- und Ziergeflügel muss dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) gemeldet werden. Die Meldung soll mittels "Formular B: Tiererhebung 2018" bis längstens zum 31. März 2018 erfolgen. Dieses Formular wurde den Tierhaltern, die dem ALKVW bekannt sind, bereits direkt zugestellt. Alle anderen Tierhalter sind aufgefordert, das Meldeformular auf der Homepage des ALKVW herunterzuladen. Die Zustellung des Formulars per Post kann auch im Sekretariat des Amtes telefonisch (236 73 11) beantragt werden.

Das ALKVW ist verpflichtet, diese Tierhaltungen zu erfassen, um beim Ausbruch von Tierseuchen rasch und effizient tätig werden zu können. Die Daten der beitragsberechtigten Landwirtschaftsbetriebe werden vom ALKVW an das Amt für Umwelt, Abteilung Landwirtschaft, zur Bearbeitung nach der Landwirtschaftsgesetzgebung weitergeleitet.

Die Erfassung der Daten zur Tierhaltung durch das ALKVW stützt sich auf die Tierseuchengesetzgebung.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Landestierarzt
T +423 236 73 20

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