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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung erlässt Abänderung der Steueramtshilfeverordnung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2017 eine Abänderung der Steueramtshilfeverordnung genehmigt.

Liechtenstein hat sich mit dem Beitritt zum Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zum spontanen Informationsaustausch verpflichtet.

Durch die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes, welche vom Landtag am 10. November 2017 verabschiedet worden ist, sowie der Schaffung einer Verordnung zum Steueramtshilfegesetz werden die innerstaatlichen Regelungen zur Durchführung des spontanen Informationsaustauschs geschaffen.

Die Steueramtshilfeverordnung enthält Ausführungsbestimmungen betreffend den spontanen Informationsaustausch von Steuervorbescheiden. Geregelt wird insbesondere, an welche Staaten die jeweiligen Steuervorbescheide zu übermitteln sind (Empfängerstaaten) sowie welche Informationen auszutauschen sind. Die Verordnung wird wie die Änderung des Steueramtshilfegesetzes auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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