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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Biberentnahmen im Schlossbach Balzers

Vaduz (ots/ikr) -

Vergangene Woche haben zwei Biberfallen im Schlossbach in Balzers die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt. Die Fangvorrichtungen wurden vom Amt für Umwelt installiert, um die Biber aus dem Schlossbach zu entfernen. Hintergrund des Vorgehens ist die Hochwassersicherheit im Gebiet Hälos in Triesen. Funktionstüchtige Kies- und Schlammsammler sowie Wasserretentionsbecken im Auslaufbereich unserer Rüfe-Systeme sind von existentieller Bedeutung für den Hochwasserschutz. Die Hochwasserschutzanlage im Hälos mit dem dort befindlichen Naturschutzgebiet gehört zu den wichtigsten und sensibelsten Anlagen dieser Art in Liechtenstein.

Wenn der Biber für die Erstellung seiner Wohnbauten Löcher und Gänge in die Dämme gräbt und Bäume in die Sammleranlagen fällt, wird das Sicherheitskonzept, das diesem fein austarierten Schutzsystem zugrunde liegt, völlig in Frage gestellt. Die Verantwortlichen des Hochwasserschutzes stufen es als zu hohes Risiko ein, wenn sich Biber in Hochwasserschutzanlagen aufhalten.

Es ist nicht auszuschliessen, dass vom Bibervorkommen in Balzers ein anhaltender Zuwanderungsdruck auf das Gebiet Hälos besteht, wodurch die Hochwasserschutzanlage einer permanenten Gefährdung unterliegt. Um die Biber vom Gebiet Hälos fern zu halten, wurde während den vergangenen Monaten die Alternative entwickelt, das Naturschutzgebiet mit dem Seelein im Frühjahr 2017 völlig umzugestalten. Dabei würde der heutige See aufgelassen und das vertraute Landschaftsbild massiv verändert. Eine Einigung der involvierten Interessengruppen zur konkreten Art dieser Umgestaltung ist allerdings noch nicht absehbar. Für den Gemeinderat Tiesen steht der Hochwasserschutz an vorderster Stelle. Zudem hat er sich aus Gründen des Landschaftsschutzes und auch wegen der geschätzten Kosten von rund 500`000 Franken gegen die Umgestaltung ausgesprochen.

Die Umgestaltungsarbeiten müssten noch vor Beginn der Schneeschmelze rasch umgesetzt werden. Ende Februar stellte sich die Situation somit wie folgt dar: Werden die Biber in Balzers belassen, bedingt dies aus Sicherheitsüberlegungen und Risikoabwägungen zwingend die Umgestaltung des Naturschutzgebiets Hälos. Diese kann kurzfristig nicht erfolgen. Somit blieb nur die Biberentnahme in Balzers mit dem Verzicht auf die Umgestaltung im Hälos. Dies bedingte rasches Handeln, um die Tiere noch vor der Trächtigkeitsphase entnehmen zu können.

Um die Akzeptanz für die eine oder andere Variante oder für eine differenziertere Zwischenlösung zu erreichen, braucht es eine breite öffentliche Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik. Aktuell ist die Bereitschaft, den hohen notwendigen Aufwand beim Umgang mit dem Biber zu leisten, nicht erkennbar. Unabhängig von der schlussendlich verfolgten Strategie zum Umgang mit dem Biber ist ein solcher aber zu erbringen.

An einem Konzept, das den Umgang mit dem Biber regelt, wird seit geraumer Zeit gearbeitet. Die fortlaufend gemachten Erfahrungen fliessen dabei mit ein. Inzwischen zeichnen sich verschiedene grundsätzliche Szenarien für den zukünftigen Umgang mit dem Biber ab. Diese sollen anlässlich einer Konsultation zum Biberkonzept in naher Zukunft breit diskutiert werden.

Kontakt:

Amt für Umwelt
Olivier Nägele, Leiter Abt. Wald und Landschaft
T +423 236 64 02

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