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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Neue Grundverkehrsbehörde ab dem 1. März 2016

Vaduz (ots/ikr) -

Ab dem 1. März 2016 ist das Amt für Justiz (Abteilung Grundbuch) anstelle der elf Gemeindegrundverkehrskommissionen einzige Grundverkehrsbehörde für das ganze Land Liechtenstein. Die Grundverkehrskommissionen der Gemeinden werden abgeschafft.

Im Unterschied zur alten Rechtslage, werden künftig sämtliche grundverkehrsrelevante Geschäfte neu genehmigungspflichtig, wenn auch nicht bei allen ein berechtigtes Interesse erforderlich ist.

Neu wird zudem der Erwerb von Grundstücken durch Stiftungen, Anstalten und Treuunternehmen gesetzlich geregelt und das Amt für Justiz als Aufsichtsbehörde über diese bestimmt. Stiftungen, Anstalten und Treuunternehmen, die bereits über Grundeigentum im Inland verfügen, sind von Gesetzes wegen der Aufsicht des Amtes für Justiz als Grundverkehrsbehörde unterstellt und müssen diesem binnen sechs Monaten ab Inkrafttreten (d.h. bis zum 31. August 2016) den Eigentumsstand an inländischen Grundstücken und die entsprechenden Begünstigtenregelungen mitteilen.

Ab dem 1. März 2016 finden sich auf der Homepage des Amtes weitere Informationen über das Bewilligungsverfahren wie auch Antragsformulare.

Kontakt:

Amt für Justiz
Bernd Hammermann, Leiter
T +423 236 62 00

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