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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag zur Teilnahme Liechtensteins am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. September 2015 den Bericht und Antrag betreffend die Vereinbarung zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO) genehmigt.

Das EASO ist Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Es wurde eingerichtet, um die praktische Zusammenarbeit im Asylbereich zu fördern und die EU-Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer europäischen und ihrer internationalen Verpflichtungen zum Schutz von schutzbedürftigen Menschen zu unterstützen. Das EASO fungiert als Kompetenzzentrum für Asylfragen und unterstützt EU-Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. Sie werden unterstützt durch die Entsendung von Teams, die dem betroffenen EU-Mitgliedstaat vor Ort praktische Hilfe leisten. Das EASO dient ferner der Koordination von Informationen über die Herkunftsländer, der Koordination des Schulungsangebots für Asylpraktikerinnen und -praktiker auf europäischer Ebene sowie dem Aufbau eines Analyse- und Informationszentrums zur Asylsituation in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Aufgrund der weltweiten Vielzahl an Krisen und Konflikten, die sich insbesondere in Syrien, im Irak aber auch in Afrika derzeit abspielen, sind die globalen Migrationsströme sowie die Migrationsströme nach Europa stark angestiegen. Die Asylsysteme vieler EU-Mitgliedstaaten sind unter starken Druck geraten. Das EASO kann eine wichtige Rolle bei der Unterstützung dieser Staaten spielen. Zwar ist Liechtenstein derzeit im Vergleich zu anderen europäischen Staaten weniger stark von den Migrationsströmen betroffen, die Situation kann sich jedoch jederzeit ändern. Eine Teilnahme am EASO ist deshalb im Interesse Liechtensteins.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Liechtenstein an allen Aktivitäten des EASO beteiligt wird und im Verwaltungsrat des EASO als Beobachter Einsitz nehmen kann. Dies bedeutet, dass Liechtenstein fortan die Bemühungen des EASO, das Dublin-System zu stärken und bestehende Mängel in einzelnen Dublin-Staaten zu beheben, aktiv unterstützen kann. Andererseits bedeutet die Teilnahme aber auch, dass Liechtenstein vom EASO Unterstützung erhalten kann, falls sein Asylsystem unter besonderen Druck geraten sollte.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Stefanie Kranz
T +423 236 6023

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