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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 195/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Vaduz (ots/ikr) -

Am 10. Juli 2015 beschloss der Gemeinsame EWR‐Ausschuss, die Richtlinie 2002/96/EG ins EWR‐Abkommen zu übernehmen. Die Richtlinie bezweckt die Vermeidung von Elektro- und Elektronikabfällen sowie die Förderung von Wiederverwendung, Recycling und anderen Formen der Verwertung durch den Aufbau eines umfassenden Rücknahmesystems und einer erweiterten Herstellerverantwortung.

Die Richtlinie 2012/19/EU ersetzt und fasst die Richtlinie 2002/96/EG neu. Inhaltlich ist sie im liechtensteinischen Recht respektive über den Zollvertrag durch das schweizerische Abfallrecht bereits weitgehend abgedeckt. Aus formellen Gründen muss sie im Anhang des Umweltschutzgesetzes aufgelistet werden. Dies soll im Rahmen der derzeitigen Revision des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie weiterer Gesetze erfolgen.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83

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