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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Subventionen und Transferleistungen an Private überprüft

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Juli 2015 die Postulatsbeantwortung an den Landtag betreffend die Überprüfung der Subventionen und Transferleistungen an Private genehmigt. Darin werden übersichtsmässig die Höhe der Leistungen, die Bemessungsgrundlagen, eine allfällige Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen, der Empfängerkreis und die gesamten Kosten für den Staat aufgelistet. Ausserdem werden Ungereimtheiten im System der Subventionen und Transferleistungen aufgezeigt und Vorschläge zu deren Behebung und zur Verbesserung der Wirksamkeit aufgeführt.

Wie die Analyse ergeben hat, sind die Transferleistungen in Liechtenstein über die Jahre zum Teil recht unkoordiniert gewachsen. Auf der einen Seite stehen Leistungen, die die Unterstützung von wirtschaftlich Schwächeren bezwecken. Auf der anderen Seite Leistungen, die ein gewisses Verhalten fördern sollen. Zur ersten Gruppe gehören zum Beispiel Kinderzulagen, Mietbeiträge für Familien und Stipendien. Zur zweiten die Förderbeiträge gemäss Energieeffizienzgesetz oder das Betreuungs- und Pflegegeld für häusliche Betreuung.

Die Regierung kommt in der Postulatsbeantwortung zum Schluss, dass das System der Transferleistungen aus verschiedenen Gründen reformiert werden müsste. So sind etwa die Bemessungsgrundlagen der Zahlungen, die von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Empfänger abhängen, nicht einheitlich festgelegt. Ausserdem muss die Anspruchsberechtigung für Empfänger von mehreren staatlichen Leistungen nicht nur nach unterschiedlichen Kriterien, sondern auch von mehreren staatlichen Stellen separat geprüft werden, was einen hohen Bearbeitungsaufwand generiert.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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