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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Interpellationsbeantwortung zur Kindergartenpflicht fremdsprachiger Kinder verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Februar 2015 die Interpellationsbeantwortung zur Kindergartenpflicht fremdsprachiger Kinder zuhanden des Landtages verabschiedet.

Im Bericht der Regierung wird auf die Wichtigkeit einer gut entwickelten Sprachkompetenz hingewiesen, welche die Basis für erfolgreiches Lernen darstellt. Dabei kommt der deutschen Sprache als Schulsprache eine zentrale Bedeutung zu.

Es gibt vielfältige Bemühungen, fremdsprachige Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren und deren Sprachkompetenz in Deutsch zu fördern. Trotzdem haben viele Kinder unzureichende Deutschkenntnisse. Dies verhindert, dass Kinder sich so entwickeln, wie es ihren eigentlichen intellektuellen Fähigkeiten und Begabungen entspricht. Die Regierung begrüsst die Absicht der Interpellanten, Massnahmen zur Verbesserung der Deutschkenntnisse von fremdsprachigen Kindern zu treffen. Die Einführung einer zweijährigen Kindergartenpflicht anstatt wie bisher einer einjährigen wird diesem Ziel jedoch kaum näher kommen, zumal praktisch alle Kinder in Liechtenstein den Kindergarten während zwei Schuljahren besuchen.

Die Regierung erachtet es als zielführender, bereits vor dem Kindergartenalter anzusetzen und mit einem geeigneten Angebot von bildungs-, sozial- und gesellschaftspolitischen Massnahmen eine frühe Förderung zu erreichen. In diesem Lebensalter können die Grundlagen für einen optimalen Einstieg in die Schullaufbahn gelegt werden.

Im Bereich dieser sogenannten Frühförderung bestehen bereits verschiedene Angebote mit unterschiedlichen Konzepten. Die Regierung ist derzeit dabei, die bestehenden Angebote in Form einer Gesamtübersicht zu erheben und zu prüfen, ob allenfalls weitere Angebote nützlich wären und wie sie vor Ort in den Gemeinden koordiniert werden könnten.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
René Schierscher, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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