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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Stellungnahme betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Januar 2015 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Schwangerschaftskonflikt) genehmigt.

Anlässlich der ersten Lesung im Dezember 2014 hat der Landtag den Bericht und Antrag insgesamt ausdrücklich begrüsst. Die im Rahmen der Eintretensdebatte aufgeworfenen und nicht abschliessend beantworteten Fragen haben insbesondere die Verfassungsmässigkeit der Vorlage (Rechtsgleichheitsgebot, Willkürverbot sowie Personalitätsprinzip) betroffen. Zudem wurden weitere Ausführungen zum Weltrechtsprinzip und zur Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch gewünscht.

Die Regierung hat sich ergänzend zu den Ausführungen im Rahmen der ersten Lesung noch einmal mit diesen Themen auseinandergesetzt und entsprechend in ihrer Stellungnahme erläutert.

Die Regierung schlägt unverändert zum Bericht und Antrag in ihrer Stellungnahme vor, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung im Sinne der Verbesserung der Situation von Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt partiell abzuändern. Die vorgeschlagenen Massnahmen umfassen die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch die Schwangere unter bestimmten Bedingungen, die Einführung zusätzlicher Rechtfertigungsgründe des Schwangerschaftsabbruchs, z.B. in Fällen von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, die Regelung des Spezialfalls der Nötigung zu einem Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung des Weltrechtsprinzips sowie des Straftatbestandes des Verlassens eines Unmündigen und die verstärkte rechtliche Absicherung für eine ergebnisoffene Beratung. Mit den vorgeschlagenen Änderungen bleibt der Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein für alle Beteiligten mit Ausnahme der Schwangeren selbst strafbar, gleichzeitig soll das vorgeschlagene Massnahmenbündel Schwangerschaftsabbrüchen verstärkt entgegenwirken und Frauen in Schwangerschaftskonflikten unterstützen.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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