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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stellungnahme der Regierung an den Landtag betreffend die Totalrevision des Heilmittelgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2014 die Stellungnahme an den Landtag betreffend die Totalrevision des Heilmittelgesetzes (HMG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. Der Landtag hatte diese Themen in der Juni-Sitzung in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag Nr. 51/2014), die Stellungnahme der Regierung beantwortet verschiedene inhaltliche Fragen zum Heilmittelrecht, soweit diese im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet werden konnten.

Die Stellungnahme erläutert unter anderem die Übernahme der schweizerischen Heilmittelgesetzgebung und damit verbunden den Handlungsspielraum für Liechtenstein, klärt Begrifflichkeiten und geht auf die offenen Fragestellungen betreffend das Kloster Schellenberg sowie die Situation der Naturheilpraktiker ein.

Es wird festgestellt, dass die Regelungen in Liechtenstein durchaus mit den liberalsten Schweizer Kantonen vergleichbar sind. Gegenüber der ersten Lesung wurden im Gesetzestext Anpassungen in Bezug auf die Herstellung von Heilmitteln in kleinen Mengen vorgenommen, um die möglichen diesbezüglichen Entwicklungen im Bereich der Naturheilpraktiker in der Schweiz in Zukunft aufnehmen zu können.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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