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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Kaufangebot für Radio Liechtenstein abgelehnt

Vaduz (ots/ikr) -

Radio Liechtenstein wird nicht verkauft. Die Regierung hat das von der Media Holding AG unterbreitete Kaufangebot für Radio Liechtenstein abgelehnt. Die Ablehnung des Kaufangebots gründet im Wesentlichen auf den Bestimmungen des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk und auf den Regelungen des EWR-Rechts. Zudem unterschreitet das Kaufangebot den aktuellen Marktwert von Radio Liechtenstein markant.

Gesetzlicher Kommunikationsauftrag

Gemäss Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk deckt Radio Liechtenstein als öffentlich-rechtliche Institution den Service public ab. Zur Erfüllung dieses Auftrags hat Radio Liechtenstein insbesondere auf den Grundsatz der Meinungsfreiheit Bedacht zu nehmen, die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der mit Aufgaben betrauten Personen und Organe zu gewährleisten.

In Not- und Katastrophensituationen hat Radio Liechtenstein jederzeit die notwendige und zweckentsprechende Sendezeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dadurch kann der Staat seiner Kommunikationspflicht in Not- und Katastrophensituationen nachkommen. Das Land Liechtenstein ist Eigentümerin des Liechtensteinischen Rundfunks, die Eigentümerinteressen des Landes werden durch die Regierung über die sogenannte Eigner- oder Beteiligungsstrategie wahrgenommen. Bei einer Privatisierung wären die Beteiligungsrechte nicht mehr gegeben.

Beachtung des EWR-Rechts

Bei einem allfälligen Verkauf von Radio Liechtenstein wären auch die EWR-rechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Beachtet werden müssten insbesondere die Wettbewerbsregelungen bezüglich des Verbots der staatlichen Beihilfe. Aus diesem Grund müsste die Regierung bei einer Verkaufsabsicht die Veräusserung öffentlich ausschreiben, um einen "marktüblichen" Verkaufspreis zu erzielen. Das Kaufangebot der Media Holding entspricht nach Einschätzung der Regierung bei weitem nicht dem aktuellen Marktwert von Radio Liechtenstein.

Sonderstatus des öffentlich-rechtlichen liechtensteinischen Radiosenders in der Schweiz

Radio Liechtenstein hat als öffentlich-rechtlicher Radiosender aufgrund der hohen Pendlerströme von der Schweiz das Sonderrecht erhalten, sein Programm im benachbarten Rheintal bis zum Bodensee auszustrahlen. Mit einem Wechsel zu einem privatrechtlichen Sender würde Radio Liechtenstein aus Präjudizgründen diesen Sonderstatus verlieren. Als Konsequenz würde daraus ein markanter Einbruch der Hörerzahlen mit entsprechend reduziertem Jahresertrag resultieren.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner, Generalsekretärin
T +423 236 64 47

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