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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung beantwortet Interpellation zur Besteuerung nach Aufwand

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2013, die Interpellationsbeantwortung betreffend die Besteuerung nach Aufwand (Pauschalbesteuerung) zu Handen des Landtags verabschiedet.

In der Interpellation stellte der Landtag verschiedene Fragen zu dieser Besteuerungsart, insbesondere betreffend die Anzahl der Aufwand-Besteuerten, die Festlegung des Steuerbetrages, die Erträge aus der Steuer nach dem Aufwand, die Verknüpfung dieser Besteuerungsart mit der Vergabe einer Aufenthaltsbewilligung sowie die Vereinbarkeit dieser Besteuerungsart mit eingegangenen internationalen Verpflichtungen.

Die Regierung geht in der Interpellationsbeantwortung auf die einzelnen Fragen ein. Im Jahr 2012 unterlagen 41 Einzelpersonen bzw. Ehepaare der Besteuerung nach dem Aufwand und die Steuereinnahmen aus dieser Besteuerungsart betrugen rund CHF 5 Mio. Voraussetzung für die Unterstellung unter die Besteuerung nach dem Aufwand ist, dass diese Personen eine Bewilligung zur Wohnsitznahme ohne Erwerbstätigkeit erhalten. In der Beantwortung ist sodann festgehalten, dass diese Besteuerungsart im Einklang mit internationalen Verpflichtungen steht, die Liechtenstein in jüngerer Zeit im Bereich der Steuern eingegangen ist.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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