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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung beschliesst CO2-Abgabenregime bis 2020

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. Juli 2013 den Bericht und Antrag betreffend die Neufassung des CO2-Gesetzes zu Handen des Landtags verabschiedet. Die Gesetzesvorlage dient der Fortführung der 2008 eingeführten CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen bis zum Jahr 2020. Inhaltlich orientiert sich die Vorlage weitestgehend an den entsprechenden Bestimmungen in der Schweiz. Analog zu den Bestimmungen in der Schweiz beinhaltet das revidierte CO2-Gesetz nun auch Vorschriften zu den Emissionen von neuimmatrikulierten Personenwagen sowie eine Kompensationspflicht für die Importeure von fossilen Treibstoffen, insbesondere von Benzin und Diesel. Die konkreten Durchführungsbestimmungen sind Inhalt einer Verordnung, welche derzeit von der Regierung erarbeitet wird.

Liechtenstein hatte sich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen bereits 2010 im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrages mit der Schweiz dazu verpflichtet, die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung zu den Umweltabgaben in sein Landesrecht zu übernehmen. In einer zum Vertrag gehörenden Vereinbarung wurden darüber hinaus gewisse Zuständigkeiten beim Vollzug des liechtensteinischen CO2-Gesetzes an schweizerische Bundesbehörden übertragen.

Aufgrund der materiellen Erweiterung, welche das CO2-Abgabenregime sowohl in der Schweiz als auch in Liechtenstein erfuhr, wurde auch eine Änderung der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz erforderlich. Die Änderungen dieser Vereinbarung sind Inhalt eines zweiten Berichts und Antrags, welchen die Regierung ebenfalls zu Handen des Landtags verabschiedete.

Kontakt:

CO2 Gesetz:
Amt für Umwelt
Sven Braden
T +423 236 74 51

Vereinbarung:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Karin Lingg
T +423 236 60 52

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