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Fürstentum Liechtenstein

ikr: UNO beschliesst historischen Waffenhandelsvertrag

Vaduz (ots/ikr) -

Die UNO-Generalversammlung hat am Dienstag, 2. April 2013, einen Vertrag zur Regulierung des internationalen Waffenhandels beschlossen. Der Text wurde mit grosser Mehrheit angenommen: Den 154 Ja-Stimmen, darunter jene Liechtensteins, standen lediglich die Nein-Stimmen Irans, Syriens und Nordkoreas gegenüber, 23 Staaten enthielten sich. Erst vergangene Woche war der Versuch, den Text an einer eigens einberufenen Konferenz im Konsens anzunehmen, gescheitert.

Ziel des Vertrages ist es, den internationalen Handel mit konventionellen Waffen - von Kleinwaffen bis hin zu Kampfhubschraubern und Kriegsschiffen - strengeren Kontrollen zu unterwerfen. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass Waffen auf den Schwarzmarkt gelangen oder für schwere Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen des humanitären Völkerrechts, Terrorismus oder organisierte Kriminalität verwendet werden. Die Kontrollen und Risiko-Einschätzungen sind in erster Linie von den exportierenden Ländern durchzuführen, aber auch Import- und Transit-Staaten sowie jene Staaten, in welchen Waffenlieferungen vermittelt werden, tragen einen Teil der Verantwortung.

Regierungsrätin Aurelia Frick zeigte sich über den Durchbruch erfreut: "Das ist ein historischer Beschluss der Vereinten Nationen und eine deutliche Warnung an all jene, die mit Waffen schmutzige Geschäfte machen wollen. Es ist wichtig, dass sich Liechtenstein auch in diesem Bereich engagiert und sich solidarisch zeigt mit den Menschen, die unter den Folgen solcher Geschäfte leiden." Aufgrund der Sensibilität des Themas war der internationale Handel mit Waffen bislang kaum reguliert. Die stark unterschiedlichen Interessen der beteiligten Delegationen - exportierende und importierende Staaten, Staaten in Konfliktsituationen, Staaten mit massiver organisierter Kriminalität, sowie Staaten, die sich für den Schutz von Menschenrechten einsetzen - machten eine Einigung im Konsens unmöglich. Mit dem deutlichen Abstimmungsergebnis konnten sich letztlich jedoch die Befürworter eines starken Vertrages durchsetzen, die sich in eine losen Gruppe organisiert hatten, der auch Liechtenstein angehörte. Die liechtensteinische Delegation brachte auch einige ihrer Vorschläge durch: So wurde der Gerichtsweg als mögliche Lösung für Auslegungsstreitigkeiten in den Text aufgenommen, und der Vertrag wird dank einer vereinfachen Änderungsklausel leichter den zukünftigen Entwicklungen angepasst werden können.

Der Vertrag muss nun von mindestens 50 Staaten ratifiziert werden, ehe er in Kraft tritt und damit die Verpflichtung zur Regulierung eintritt. Es wird damit gerechnet, dass dieser Prozess mehrere Jahre dauern wird. Entscheidend wird letztlich jedoch sein, wie streng die grössten Waffen-Exportländer den Vertrag umsetzen.

Kontakt:

Ständige Vertretung New York
Stefan Barriga
T +1 212 599 0220

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