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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft - Regierung genehmigt Vernehmlassungsbericht

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. Juli 2012 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft verabschiedet. Die Abänderung sieht zwei Anpassungen vor. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden, die Vernehmlassungsfrist endet am 14. September 2012.

Stärkung des Naturschutzes

Das Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft wurde im Jahr 1996 vom Landtag beschlossen und hat sich seither bewährt. Mit der Abänderung sollen Unklarheiten bei der Umwidmung von Grundflächen mit Schutzobjekten beseitigt werden. Ein Schutzobjekt kann beispielsweise ein Lebensraum für seltene oder bedrohte Tier- und / oder Pflanzenarten sein. Wird heute eine Grundfläche, die ein Schutzobjekt birgt, in Bauland umgewidmet, untersteht das betroffene Schutzobjekt nicht dem Eingriffsverfahren. Diese Regelungslücke soll nun geschlossen werden.

Zum anderen soll aus dem Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft deutlich hervorgehen, welche Gesetzesverstösse strafbar sind. Zu diesem Zweck wird das Gesetz verständlicher formuliert und so an die vom Staatsgerichtshof aufgestellten Anforderungen an eine Strafnorm angepasst werden.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart
T +423 236 60 93

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