Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Internationaler Tag gegen die Folter

Vaduz (ots/ikr) -

Am 26. Juni 1987 trat die UNO-Konvention gegen Folter in Kraft. Seither gilt dieser Tag weltweit als Internationaler Tag gegen die Folter. Er dient dem Gedenken der zahlreichen Opfer von Folter sowie anderer unmenschlicher Behandlung oder Strafe. Der UNO-Konvention gegen Folter sind bis heute 150 Staaten beigetreten. Trotz dieser beträchtlichen Anzahl von Vertragsstaaten gehört das Thema Folter leider nicht der Vergangenheit an, sondern bleibt in vielen Staaten ein aktuelles Problem.

Liechtenstein ist seit 1990 Vertragspartei der UNO-Konvention gegen Folter und hat sich damit zur nationalen Umsetzung dieses Übereinkommens verpflichtet. Dazu gehört auch, dass Liechtenstein dem zuständigen Expertenausschuss der UNO - dem Ausschuss gegen die Folter - regelmässig über die nationale Umsetzung der Konvention zu berichten hat. Zuletzt hat Liechtenstein im Mai 2010 seinen dritten Länderbericht präsentiert. Im Mai 2011 wurden dem Ausschuss im Rahmen des Follow-up-Verfahrens zur Berichterstattung zusätzliche Informationen zu den Themen Asyl, häusliche Gewalt und Menschenhandel übermittelt.

Seit 2006 ist Liechtenstein auch Vertragspartei des Fakultativprotokolls zur Konvention gegen Folter (OPCAT). Dieses Protokoll sieht insbesondere die Einsetzung eines so genannten Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) vor. Konkret bedeutet dies die Bestellung eines unabhängigen Gremiums, welches regelmässig die Einhaltung der Anti-Folterstandards in Bezug auf Personen, welchen die Freiheit entzogen wurde, kontrolliert. Des Weiteren kann dieses Gremium, Empfehlungen zuhanden der Regierung abgeben, um auf Verbesserungsmöglichkeiten im praktischen oder gesetzgeberischen Bereich hinzuweisen. In Liechtenstein werden diese Aufgaben des NPM seit 2008 von der Vollzugskommission wahrgenommen.

Die Unterstützung des Kampfes gegen die Folter stellt auch einen festen Bestandteil der liechtensteinischen Internationalen Humanitären Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE) dar. So unterstützt die Regierung bereits seit längerem den UNO-Fonds für Folteropfer, über welchen die körperliche, psychische und gesellschaftliche Rehabilitation dieser Opfer gefördert wird, sowie die NGO "Weltorganisation gegen Folter (OMCT)". Seit 2008 beteiligt sich Liechtenstein ausserdem massgeblich an der Finanzierung eines mehrjährigen Folterpräventionsprojekts der NGO "Association pour la prévention de la torture (APT)" in Lateinamerika.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Manuel Frick
T +423 236 76 84

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 22.06.2012 – 14:09

    ikr: Liechtenstein am Rio+20 Gipfel

    Vaduz (ots/ikr) - Einen Tag vor Beginn der Konferenz zu nachhaltiger Entwicklung vom 20. -22. Juni 2012 in Rio de Janeiro konnten die Verhandlungen zum Ergebnisdokument erfolgreich abgeschlossen werden. Auch wenn das Ergebnis in mancher Hinsicht hinter den Erwartungen Liechtensteins bleibt, wurde doch eine solide Grundlage geschaffen, um für kommende Generationen eine nachhaltige Entwicklungspolitik auf nationaler und ...

  • 22.06.2012 – 13:06

    ikr: Grosse Zustimmung zur Schaffung eines Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) in Liechtenstein / Landtag schliesst Behandlung in erster Lesung ab (d/e)

    Vaduz (ots/ikr) - Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat am 21. Juni 2012 in erster Lesung die Vorlage zur Schaffung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) behandelt. Das Eintreten auf die umfangreiche Gesetzesvorlage mit 190 Artikeln wurde vom Landtag nach ausschliesslich ...

  • 22.06.2012 – 09:30

    ikr: Europaweit keine Kindereinträge mehr in Reisepässen

    Vaduz (ots/ikr) - Ab 26. Juni 2012 dürfen europaweit keine Reisepässe mehr mit Kindereintrag ausgestellt werden. Einige Mitgliedsstaaten der EU gehen noch einen Schritt weiter und haben Kindereinträge ab diesem Zeitpunkt in ihren Reisepässen für ungültig erklärt. Dass Kindereinträge nicht mehr im Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden dürfen, ergibt sich ...