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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Verlässliche Partnerschaft zwischen Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich
Gemeinsames Doppelbesteuerungsabkommen ab 1. Januar 2013

Vaduz (ots/ikr) -

Das Fürstentum Liechtenstein und das Vereinigte Königreich haben am Montag, 11. Juni 2012, in London ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.‪

Sowohl Regierungschef Klaus Tschütscher als auch der britische Steuerminister David Gauke betonten bei der gemeinsamen Unterzeichnung, dass das gemeinsame DBA zur positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beiträgt und auch Bestimmungen über den Informationsaustausch entsprechend dem international geltenden Standard enthält. "Wir sind ein sehr kleiner Teil dieser Welt. Umso mehr müssen wir uns darauf fokussieren, zusammen mit anderen Ländern und mit Institutionen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit nach Lösungen zu suchen. Ich bin überzeugt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben, der uns eine prosperierende Zukunft verspricht. Denn in der heutigen Zeit des kurzfristigen Taktierens, das vermehrt die Märkte beherrscht, ist es an der Politik, langfristig an Lösungen zu arbeiten und die Strategie nicht aus den Augen zu verlieren. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich ist das Ergebnis einer vertrauensvollen und pragmatischen Zusammenarbeit", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.‪

Markbedürfnisse exakt und strategisch abdecken‪

Das aktuelle Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich sichert die Interessen und entspricht den Bedürfnissen beider Länder. Der Vertrag wird den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr zwischen Liechtenstein und UK fördern. Er bietet Personen, die in Liechtenstein steuerpflichtig sind wesentliche Vorteile sowie Klarheit über ihre steuerliche Behandlung im Vereinigten Königreich. Diese Vorteile gelten auch für juristische Personen, Trusts, Treuunternehmen, Stiftungen, Betriebsstätten und Anlagefonds. Das unterzeichnete Abkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. "Mit dem DBA haben wir die Bedürfnisse der Märkte frühzeitig erkannt. Diese Bedürfnisse exakt und strategisch abzudecken, ist die beste Garantie für den Erfolg. Voraussetzung dafür sind optimale Rahmenbedingungen. Dafür wiederum ist der Staat zuständig. Wir unterstreichen damit einmal mehr, dass wir ein verlässlicher Partner sind. Unsere Industrie und unser Finanzplatz werden mit einem der weltweit grössten Netzwerk von Steuerabkommen verbunden. Klarheit und Stabilität in Steuerangelegenheiten bilden bei diesem Abkommen die Eckpunkte der Zusammenarbeit mit Grossbritannien. Der Standort Liechtenstein hat viele Vorzüge, die in unserem neuen und transparenten Umfeld gefragt sind", erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher in London.‪

Einzigartige und vorteilhafte Bedingungen der Liechtenstein Disclosure Facility‪

Zusätzlich zum DBA unterzeichnete Regierungschef Klaus Tschütscher zusammen mit dem Permanent Secretary for Tax at HM Revenue and Customs (HMRC), Dave Hartnett, in London eine Dritte Gemeinsame Erklärung zur Regierungserklärung vom 11. August 2009 (MOU). Die Erklärung bestätigt den Erfolg der Regelungen des MOU und deren Verlängerung bis zum 5. April 2016, einschliesslich der einzigartigen und vorteilhaften Bedingungen der Liechtenstein Disclosure Facility (LDF). "Die LDF ermöglicht Steuerzahlern des Vereinigten Königreichs bekanntlich die freiwillige Offenlegung früherer Steuerverpflichtungen im Vereinigten Königreich in Bezug auf nicht dort gelegene Vermögenswerte", betonte Katja Gey, Leiterin der Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden.‪

Kontakt:

Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden
Katja Gey, Leiterin
T +423 776 60 55

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