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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Alternative Investmentfonds: Regierung legt dem Landtag den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie vor

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 15. Mai 2012 den Bericht und Antrag zur Schaffung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und die Abänderung weiterer Gesetze an den Landtag verabschiedet.

Durch das AIFMG wird die noch im Übernahmeprozess befindliche Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds ins nationale Recht umgesetzt. Gleichzeitig wird mit dem vorliegenden Bericht und Antrag neben dem UCITSG ein weiteres attraktives Rahmengesetz für den Fondsplatz Liechtenstein geschaffen.

Wettbewerbsfähiger Fondsstandort

Das Gesetz lässt eine flexible Ausgestaltung alternativer Investmentfonds zu, indem einerseits eine Auswahl an Rechtsformen vorgesehen ist und andererseits über klar geregelte, auf hohe Flexibilität setzende Vorgaben für Strukturmassnahmen und Sitzverlegungen Gestaltungsspielraum besteht. Entsprechend den europäischen Vorgaben stellt das Gesetz neben der Einführung des EU-Passes für Fonds und Verwalter erhöhte persönliche und organisatorische Anforderungen an die Verwalter, deren Geschäftspartner, die Verwahrstellen und auch die Finanzmarktaufsicht (FMA). Als eine Lehre aus der letzten Finanzkrise wird insbesondere die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden in den EWR-Mitgliedstaaten untereinander und mit der europäischen Aufsichtsbehörde (ESMA) geregelt. Die EWR-konforme Ausgestaltung des Gesetzes einerseits und die möglichst marktgerechte Ausgestaltung des nationalen Spielraums dienen dazu, den liechtensteinischen Fondsplatz als attraktiven, wettbewerbsfähigen Standort für die internationale Fondsindustrie zu etablieren. Ausserdem wird durch einen verbesserten Anlegerschutz und durch eine starke, international vernetzte Aufsicht die Stabilität des Fondsplatzes und das Vertrauen in das Funktionieren des Finanzmarktes insgesamt gefördert.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.

Weiterer Meilenstein des Projekts "Fondsplatz Liechtenstein"

Das von der Regierung Ende des Jahres 2009 lancierte und 2012 in neuen Strukturen fortgesetzte Projekt "Fondsplatz Liechtenstein" hat damit einen weiteren Meilenstein zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen erreicht.

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren im Landtag wird in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Marktvertretern an der Verordnung zum AIFMG gearbeitet. Dabei gilt es die technischen Details zum Rahmengesetz möglichst praktikabel auszugestalten. Infolge des bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens festgestellten in- und ausländischen Interesses wird von den liechtensteinischen Finanzplatzteilnehmern gemeinsam verstärkt an einer Marketingstrategie gearbeitet, um den Vorteil des "first-mover" - gemeint ist, dass Liechtenstein als erstes Land über eine Umsetzungsvorlage und damit über Rechtssicherheit für die Fondsanbieter verfügt - aktiv zu nutzen. Regierungschef Klaus Tschütscher hielt dazu fest: "Die Regierung unternimmt gemeinsam mit der FMA, den Marktteilnehmern und namhaften Experten und Beratern grosse Anstrengungen, den Finanzplatz Liechtenstein zu einem qualitativ hochwertigen Finanzzentrum auszubauen. Die Weiterentwicklung des Fondsplatzes Liechtenstein -gerade im Bereich der alternativen Investmentfonds - ist einer der zentralen und erfolgsversprechenden Schwerpunkte: Neben der Attraktivität für die Verwalter alternativer Anlagen ist auch der Zugang zu innovativen Produkten in einem geordneten Rechtsrahmen für bestehende Anleger am Finanzplatz wichtig."

Kontakt:

Katja Gey, Stabstelle für Internationale Finanzplatzagenden
T +423 236 60 55

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