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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Elektronische Kundmachung von Rechtsvorschriften: Regierung genehmigt Vernehmlassungsbericht

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. April 2011 die Vernehmlassungsvorlage zur Abänderung des Kundmachungsgesetzes genehmigt. "Mit dieser Änderung beabsichtigt die Regierung, die entsprechenden Grundlagen für die elektronische Kundmachung von Rechtsvorschriften im Landesgesetzblatt sowie die Herausgabe eines elektronischen Amtsblattes im Internet zu schaffen. Unser Ziel ist ein schlanker und leistungsfähiger Staat und eine effiziente Verwaltung. Mit der Abänderung des Kundmachungsgesetzes werden wir diesem Ziel einen grossen Schritt näher kommen", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Elektronische Kundmachung von Rechtsvorschriften

Die Landesgesetzblätter in Liechtenstein werden seit Jahren durchwegs auf elektronischen Datenträgern produziert. Seit dem Jahr 2006 werden die Landesgesetzblätter - neben der Veröffentlichung in Papierform - auch in elektronischer Form tagesaktuell im Internet auf der Homepage des Rechtsdienstes der Regierung bereitgestellt. Die Informationsbeschaffung im juristischen Bereich verlagert sich immer mehr in Richtung Internet. Künftig soll daher alleine die elektronische Kundmachung von Rechtsvorschriften im Internet rechtsverbindlich sein. Damit wird auch dem internationalen Trend Rechnung getragen. Von den 31 EU- und EFTA-Staaten publizierten im Jahre 2009 bereits 16 Staaten rechtsverbindlich elektronisch.

Grundlage für das elektronische Amtsblatt

Behördliche Mitteilungen und Anordnungen, die nicht im Landesgesetzblatt kundzumachen sind, werden seit Jahrzehnten in den beiden von der Regierung als amtliches Kundmachungsorgan bezeichneten Tageszeitungen veröffentlicht. Die Entwicklung der elektronischen Medien hat dazu geführt, dass mittlerweile jede Art von Information über das Internet ein sehr grosses Publikum erreicht - und das innerhalb kürzester Zeit. Zudem bringt die Möglichkeit des weltweiten Zugriffs auf Internetseiten einen massiven Publikationsgewinn gegenüber der bisher regional begrenzten Kundmachung. "Mit der aktuellen Vorlage möchten wir die Grundlage für die Einführung eines elektronischen Amtsblattes schaffen, das künftig die Funktion als amtliches Kundmachungsorgan übernehmen soll. Wir passen uns damit den aktuellen Herausforderungen unserer modernen Informationsgesellschaft an", erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Andreas Fuchs, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 74 24

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