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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung genehmigt Verordnungen zum Geldspielgesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 22. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 21. Dezember 2010 die Spielbankenverordnung, die 
Geldspielgebührenverordnung und die Verordnung über 
Geschicklichkeits-Geldspiele genehmigt. Die drei Verordnungen regeln 
die Zulassung und den Betrieb von Spielbanken, die Erhebung von 
Aufsichtsabgaben und Gebühren und die Durchführung von 
Geschicklichkeitsgeldspielen.
Mit den nun von der Regierung genehmigten Verordnungen kann im 1. 
Quartal 2011 mit der Konzessionsausschreibung für ein Casino und für 
Online-Konzessionen begonnen werden. Zudem besteht nun ab 1. Januar 
2011 eine eindeutige Rechtslage für Tombolas und Lotterien, welche 
von Vereinen zu gemeinnützigen Zwecken durchgeführt werden.
Casino-Konzession
"Die nun neu erarbeitete Rechtslage ermöglicht es uns, im Jahr 
2011 eine Casino-Konzession und Online-Konzessionen zu vergeben. 
Hiervon erwarte ich mir einen wirtschaftlichen Impuls für unser Land 
und neue Steuereinnahmen", betont Regierungschef-Stellvertreter 
Martin Meyer. Neben der Erteilung der Konzessionen regeln die 
Verordnungen insbesondere auch Detailfragen zur Sicherheit, dem 
geregelten Verlauf des Spielbetriebes, die Abgabe von Gebühren, die 
auf dem Kostendeckungsprinzip basieren, und die Aufsichtsabgabe.
Ausschreibung im Internet
Gemäss vorliegender Verordnung werden die Konzessionen für den 
Online-Betrieb von Geldspielen und den Betrieb eines Casinos im 
Internet ausgeschrieben. Bis zum Vorliegen des Evaluationsberichtes, 
spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten des Spielbankengesetzes, 
wird nur eine Konzession zum Betrieb einer Spielbank erteilt. Gesuche
zum Betrieb eines Casinos müssen innert zwei Monaten nach 
Ausschreibung beim Amt für Volkswirtschaft eingereicht werden. Die 
Regierung entscheidet in der Folge aufgrund der Prüfung durch das Amt
für Volkswirtschaft über die Erteilung der Konzession.

Kontakt:

Markus Kaufmann
Persönlicher Mitarbeiter des Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 63 03

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