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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Kurzarbeit wird verlängert

Vaduz (ots)

Vaduz, 16. März (pafl) - In ihrer Sitzung vom 15.
März hat die Regierung die Verordnung über die 
Arbeitslosenversicherung abgeändert und damit die Dauer für den Bezug
der Kurzarbeit von bisher 18 auf 24 Monate innerhalb von 2 Jahren 
erhöht. Weiters wird eine Wartefrist von 6 Monaten eingeführt, bevor 
ein Betrieb nach ununterbrochenem Bezug von 24 Monaten 
Kurzarbeitsentschädigung abermals einen Anspruch geltend machen kann.
Die abgeänderte Verordnung wird auf den 1. Juni 2010 in Kraft treten.
"In den letzten Monaten haben wir gesehen, dass das Instrument der
Kurzarbeit hervorragend funktioniert hat. Die wirtschaftlich bedingte
Kurzarbeit sank kontinuierlich von über 3'000 Betroffenen auf 877. 
Gleichzeitig stieg die Arbeitslosigkeit nur gering an", betont 
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. Mit dem Instrument der 
Kurzarbeit konnten damit viele Menschen vor einer Arbeitslosigkeit 
bewahrt werden und gleichzeitig mussten sich die Betriebe 
auftragsbedingt nicht von langjährigen und hochqualifizierten 
Arbeitnehmern trennen.
Da die konjunkturelle Lage schwierig einzuschätzen bleibt, ist es 
der Regierung ein Anliegen, durch die neue Regelung den Unternehmen 
eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sodass möglichst wenig 
Personal abgebaut werden muss.
Die Kosten für einen Mitarbeitenden, der Kurzarbeitsentschädigung 
bezieht, sind in der Regel geringer als die Kosten für eine 
ganzarbeitslose Person.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09

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