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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Strafgesetzbuches

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Dezember
2009 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des 
Strafgesetzbuches verabschiedet.
Als Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und 
Mitglied von MONEYVAL, dem Expertenkomitee des Europarates, ist 
Liechtenstein verpflichtet, die internationalen Standards im Bereich 
der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung umzusetzen.
Sowohl die im Jahr 2007 durchgeführte Länderevaluation Liechtensteins
durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) als auch der MONEYVAL 
Progress Report vom 12. Dezember 2008 haben die Ausweitung des 
Vortatenkatalogs bzw. die Aufnahme der Urkundendelikte, der 
Umweltdelikte und der Marktmanipulation in den Vortatenkatalog des 
Geldwäschereitatbestandes gefordert.
Mit der gegenständlichen Vorlage setzt Liechtenstein die 
vorgenannten internationalen Verpflichtungen und Standards um und 
erweitert den Vortatenkatalog des Geldwäschereitatbestands von § 165 
StGB um die Urkundendelikte (§§ 223 und 224 StGB), die Umweltdelikte 
(§§ 180 und 182 StGB) und die Marktmanipulation (Art. 24 
Marktmissbrauchsgesetz).
In der Vernehmlassung haben sowohl die Behörden als auch die 
Verbände die Notwendigkeit zur Umsetzung der internationalen 
Verpflichtungen und Standards im Bereich der Geldwäscherei- und 
Terrorismusfinanzierungsbekämpfung anerkannt.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
T + 423 236 60 85

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