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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Liechtensteiner Landtag verabschiedet neues Rahmengesetz im Bereich der Corporate Governance von öffentlichen Unternehmen

Vaduz (ots)

Einheitliche Regelungen zur Steuerung und
Überwachung von allen öffentlichen Unternehmen in Liechtenstein
- Schaffung eines klaren Verständnisses bezüglich der Aufgaben- 
und Kompetenzverteilung zwischen der Regierung und dem Landtag
Der liechtensteinische Landtag hat in
seiner Sitzung vom 19. November das neue Rahmengesetz über die 
Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und 
Transparenz von öffentlichen Unternehmen verabschiedet. Dieses 
Corporate-Governance-Rahmengesetz sieht einheitliche Regelungen für 
alle öffentlichen Unternehmen vor und ordnet der Regierung und dem 
Landtag klare Aufgaben und Kompetenzen zu.
"Das neue Rahmengesetz ist ein wichtiger Schritt bei der Schaffung
von transparenten und effizienten Strukturen der Landesführung", 
sagte Regierungschef Klaus Tschütscher. "Wir sind davon überzeugt, 
dass die erarbeiteten Regelungen Beispielcharakter haben werden. Zum 
ersten Mal werden in einem Land flächendeckend für alle öffentlichen 
Unternehmen einheitliche Grundlagen der Unternehmensführung 
geschaffen. Dies wird auch international auf grosses Interesse 
stossen."
Im Rahmengesetz werden die für alle öffentlichen Unternehmen 
geltenden Regelungen festgehalten. Infolgedessen werden die einzelnen
Spezialgesetze "entschlackt" und unternehmensindividuelle 
Detailregelungen auf Stufe von Statuten und Organisationsreglementen 
erfolgen. Ein zentraler Eckpunkt des Rahmengesetztes ist die 
konsequente Zuweisung von Kompetenzen an die Regierung, damit diese 
ihre verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Oberaufsicht über die 
öffentlichen Unternehmen wahrnehmen kann. So wird die 
Aufsichtsfunktion künftig mit der Steuerungs- und Kontrollfunktion 
öffentlicher Unternehmen in der Regierung zentral zusammengeführt. 
Wichtigstes Instrument der Regierung zur Steuerung von öffentlichen 
Unternehmen wird künftig die von ihr zu erlassende Eigner- bzw. 
Beteiligungsstrategie für jedes Unternehmen sein.
Die Kontrolle der Regierung durch den Landtag wiederum wird durch 
drei wesentliche Neuerungen gestärkt. Es handelt sich dabei um eine 
Informationspflicht der Regierung bei der Festlegung und Änderung von
Eignerstrategien für öffentliche Unternehmen, eine vorgängige 
Konsultation im Falle von Abberufungen einzelner Mitglieder 
strategischer Führungsgremien durch die Regierung sowie um eine 
Erweiterung der Pflichtangaben in Geschäftsberichten von öffentlichen
Unternehmen. Zusätzlich wird das zentrale Kontrollorgan des Landtags,
die Geschäftsprüfungskommission (GPK), gestärkt, indem ihr 
Auskunftsrecht auf sämtliche Organe öffentlicher Unternehmen 
ausgedehnt wird, während es bisher nur auf Stiftungen des 
öffentlichen Rechts beschränkt war.

Kontakt:

Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
T + 423 236 74 61
press@liechtenstein.li

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