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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Adressbuchschwindel: Adressbuchfirma erfolgreich verurteilt

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. November (pafl) - Im August hat das Amt
für Handel und Transport über die Problematik des 
Adressbuchschwindels berichtet. Mit dieser Methode gehen dubiose 
Firmen schon seit vielen Jahren auf Opferjagd. Die Masche: Die Täter 
verschicken per Post oder Fax Formulare, die wie der Korrekturabzug 
oder die Rechnung für ein Telefonbuch oder Branchenbuch aussehen. Was
von den Empfängern dabei oft übersehen wird, ist das Kleingedruckte 
und die geschickte Formulierung: Wer das Formular unterschrieben 
zurückschickt, "beauftragt" damit einen Eintrag in ein 
Internetbrachenbuch. Und den lassen sich die Betreiber teuer 
bezahlen: Vierstellige Kosten pro Jahr sind keine Seltenheit.
Das schweizerische Bundesgericht hat vor Kurzem einen Fall 
betreffend Adressbuchschwindel entschieden und die Verbraucherrechte 
gestärkt. Eine Firma hat einseitige Formularschreiben an eine im 
Ausland ansässige Gewerbetreibende geschickt. Das Staatssekretariat 
für Wirtschaft (SECO) hat eine Flut von Beschwerden von ausländischen
Gewerbetreibenden erhalten. Diese hatten ein Formular der 
betreffenden Firma unterzeichnet, weil im Begleittext der Eindruck 
erweckt wurde, das Angebot sei unentgeltlich und der TouristDirectory
die ideale Plattform, um neue Kunden zu gewinnen. Wer das Formular 
aber unterzeichnete, schloss einen mindestens dreijährigen Vertrag 
ab, der mit insgesamt über 3'200 Euro Kosten verbunden war.
Das SECO hat am 28. Dezember Zivilklage wegen Verletzung des 
Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erhoben. Wie bereits 
das Amtsgericht Luzern-Stadt am 14. April 2008 und das Luzerner 
Obergericht am 16. Januar 2009, hat nun auch das Bundesgericht die 
Klage gutgeheissen. Mit dem Urteil ist es der Firma untersagt, 
weiterhin die täuschenden Formulare zu verwenden und Geldforderungen 
durchzusetzen, die im Zusammenhang mit den Formularen stehen.
Das Urteil des schweizerischen Bundesgerichts ist aber nicht das 
erste seiner Art. Auch diverse Gerichte in Deutschland haben sich in 
den vergangenen Jahren zu rechnungsähnlichen Offerten geäussert. 
Opfern dieser Masche hilft das allerdings nur bedingt: Sie brauchen 
zumeist Standhaftigkeit und einen langen Atem, um sich gegen die 
strittigen Forderungen zu wehren. Liechtensteinische Unternehmen, die
von einem Adressbuchschwindel betroffen sind, können sich an die 
Konsumentenberatungsstelle beim Amt für Handel und Transport wenden, 
Tel. 236 69 99.

Kontakt:

Amt für Handel und Transport, Konsumentenberatungsstelle
Wilfried Pircher, Leiter
T +423 236 69 04

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