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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Umsetzung der EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen - Vernehmlassungsbericht verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. November (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 3. November 2009 den Vernehmlassungsbericht über 
die Abänderung des Gewerbegesetzes verabschiedet. Mit der Abänderung 
des Gewerbegesetzes wird einerseits die EG-Richtlinie über die 
Anerkennung von Berufsqualifikationen umgesetzt, andererseits werden 
verschiedene Gesetzesbestimmungen verbessert.
Ein einheitliches, transparentes und flexibles System, um 
berufliche Qualifikationen anzuerkennen, soll dazu beitragen, die 
Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der 
Europäischen Gemeinschaft zu beseitigen. Das Europäische Parlament 
und der Rat der Europäischen Union haben deshalb am 7. September 2005
eine Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 
erlassen. Die Richtlinie wurde am 1. Juli 2009 in das EWR-Abkommen 
übernommen. Die bisher geltenden Anerkennungsregelungen im 
Gewerbebereich sollen nun an die Vorgaben der Richtlinie angepasst 
werden.
Die Richtlinie automatisiert die Anerkennung von 
Berufsqualifikationen und sieht eine stärkere Zusammenarbeit unter 
den Mitgliedstaaten vor. Selbständigen und unselbständig 
Beschäftigten wird es damit vereinfacht, einen Beruf in einem anderen
Mitgliedsstaat als dem auszuüben, in dem sie ihre Berufsqualifikation
erworben haben.
Die Umsetzung der Richtlinie wird auch zum Anlass genommen, um das
Gewerbegesetz, basierend auf den bisherigen Erfahrungen, in 
verschiedenen Bereichen zu verbessern. Dazu gehört beispielsweise die
Möglichkeit, eine Gewerbebewilligung für längstens 2 Jahre ruhend zu 
stellen. Dadurch kann vermieden werden, dass bei Wiederaufnahme der 
Gewerbetätigkeit ein neues Bewilligungsverfahren durchlaufen werden 
muss. Ausserdem soll nun die Funktion des Betriebsleiters im 
Gewerbegesetz eingeführt werden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09

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