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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Mobilfunknetz: Ergebnisse der Abklärungen durch die Regierung

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. September (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 29. September den Bericht und Antrag an den Landtag
zu den Abklärungen betreffend Mobilfunknetz verabschiedet. Die 
Abklärungen erfolgten durch interne und externe Aufträge sowie durch 
die Vergabe von Expertenaufträgen.
An der Sitzung vom 28. Mai befasste sich der Landtag mit dem 
Bericht und Antrag über die Erreichung der Grenzwerte für 
nichtionisierende Strahlung im Bereich Mobilfunk. Der Landtag 
beauftragte die Regierung abzuklären, ob ein zentrales Mobilnetz 
betrieben und den Diensteanbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung
gestellt werden kann, und ob Anordnungen für entsprechende Tests 
möglich sind. Der Betrieb dieses Netzes müsste unter der Vorgabe 
erfolgen, dass aufgrund gesundheitlicher Überlegungen der für die 
Zeit ab 2013 festgelegte Anlagegrenzwert von 0,6 Volt pro Meter 
einzuhalten ist.
Technische Realisierbarkeit
Gemäss den eingeholten Expertisen erscheint ein zentrales Netz 
unter der Vorgabe eines Anlagegrenzwertes von 0,6 Volt pro Meter für 
Sprachdienste grundsätzlich technisch realisierbar. Es bestehen zum 
Teil jedoch deutliche Vorbehalte hinsichtlich der vollumfänglichen 
Gewährleistung der Breitbanddienste. Die Durchführung von 
Testanordnungen war in zeitlicher und finanzieller Hinsicht nicht 
möglich. Zudem haben die Mobilfunkanbieter dem Einbezug der 
bestehenden Netze in Testanordnungen eine Absage erteilt.
Rechtliche Abklärungen
In rechtlicher Hinsicht müssten bei einem Entscheid zur Umstellung
auf ein zentrales Netz frühzeitig die notwendigen Abklärungen 
getroffen werden, um einen neuen rechtlichen Rahmen zu schaffen. 
Hierzu müssten auch konkrete Vorstellungen darüber entwickelt werden,
wie und von wem das zentrale Netz betrieben werden soll. Dies bedingt
in letzter Konsequenz auch die Abkehr von bisherigen Grundsätzen zur 
Mobilfunkpolitik Liechtensteins. Erst nach solchen Abklärungen und 
Grundsatzentscheidungen könnten Folgeschritte zur Planung und 
Umsetzung eines zentralen Netzes erfolgen.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Mitarbeiterin der Regierung
T +423 236 60 93

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