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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Datenschutz verbessern - Vernehmlassungsvorlage verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 7. Mai (pafl) - Die Regierung hat an der
Sitzung vom 6. Mai 2008 einen Vernehmlassungsbericht über die 
Abänderung des Datenschutzgesetzes (DSG) verabschiedet. Seit dem 
Erlass des Datenschutzgesetzes im Jahr 2002 konnten etliche 
Erfahrungen bei dessen Anwendung gesammelt werden. Die 
Vernehmlassungsvorlage enthält diverse auf diesen Erfahrungen 
beruhende Anpassungen, Vereinfachungen und Korrekturen. Ausserdem 
sollen mit der Vorlage die Voraussetzungen geschaffen werden, um das 
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der 
automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich 
Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitender Datenübermittlung 
ratifizieren zu können. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 20. Juni 
2008; der Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder im Internet 
unter www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.
"Der Stellenwert des Datenschutzes steigt im selben Mass wie der 
Fortschritt in der technologischen Entwicklung. Vor dieser Situation 
ist es eine Daueraufgabe des Gesetzgebers, die Instrumente des 
Datenschutzes fortlaufend auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen und
wo notwendig zu ergänzen", erklärt Regierungschef-Stellvertreter 
Klaus Tschütscher zu den Beweggründen der Vernehmlassungsvorlage. Das
"Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen 
Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und 
grenzüberschreitender Datenübermittlung" von 1981 trat für 
Liechtenstein im September 2004 in Kraft. Das Zusatzprotokoll vom 
November 2001 dient der verbesserten Umsetzung dieses Übereinkommens.
Die Verbesserung ist aufgrund der steigenden Zahl von 
grenzüberschreitenden Datentransaktionen aus einem Vertragsstaat in 
einen Drittstaat oder in eine Drittorganisation nötig geworden. 
Einerseits werden damit die Zuständigkeiten der Kontrollbehörden 
harmonisiert; andererseits soll vermieden werden, dass Datentransfers
in Drittstaaten oder an Drittorganisationen zu einer Umgehung der 
Gesetzgebung eines Herkunftsstaates führen, der Vertragspartei des 
Übereinkommens ist.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält auch den aus den Gesprächen mit
der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) resultierenden Änderungsbedarf am 
Datenschutzgesetz. Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls bringt 
Liechtenstein die Absicht zum Ausdruck, das vom Europarat festgelegte
Datenschutzniveau, insbesondere bei grenzüberschreitenden 
Datenübermittlungen, einzuhalten. Die Vernehmlassungsvorlage legt, 
gestützt auf das Zusatzprotokoll, die Kriterien für eine rechtmässige
grenzüberschreitende Bekanntgabe von Daten fest und gewährt dem 
liechtensteinischen Datenschutzbeauftragten ein Beschwerderecht 
innerhalb der Aufsicht über liechtensteinische Verwaltungsorgane.

Kontakt:

Ressort Justiz
Hubert Wachter, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 74 27

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