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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung über die Abänderung der Strassensignalisationsverordnung (SSV)

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 8. April 2008 die Verordnung über die Abänderung der 
Strassensignalisationsverordnung (SSV) genehmigt. Damit sind 
Strassenreklamen, die innerorts eine andere bereits bewilligte 
Reklame ersetzen und dem selben Ausmass entsprechen, von der erneuten
Bewilligungspflicht entbunden.
In der bisherigen Praxis wechseln Plakatgesellschaften ihre 
Plakate an den bewilligten Standorten periodisch aus. Mit der 
beantragten Ergänzung des Artikels wird diese Praxis nun legalisiert.
Es können ausserdem künftig temporäre Reklamebewilligungen an 
bewilligten Standorten ohne zusätzliche Bewilligung durch das 
Tiefbauamt von den Gemeinden erteilt werden.

Kontakt:

Ressort Verkehr
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21

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